heise.de-Forum Entscheidung II
domainblog | 6. September 2006 — Auch bei jurpc.de findet man jetzt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 7 U 50/06) zur Haftung von Foren…
OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006, Az. 7 U 50/06 §§ 823 Abs. 2; 1004 BGB
Das OLG Hamburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass einen Forenbetreiber unter bestimmten Umständen eine Pflicht trifft, ein bestimmtes Forum auf Rechtsverstöße (z.B. Persönlichkeitsverletzungen) hin zu überprüfen, wenn “dieser entweder durch sein eigenes Verhalten vorhersehbar rechtswidrige Beitrage Dritter provoziert hat, oder wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzungshandlung von einigem Gewicht im Rahmen des Forums benannt worden ist, und sich damit die Gefahr weiterer Rechtsverletzungshandlungen durch einzelne Nutzer bereits konkretisiert [haben ] (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.6.2006; Az. I-15 U 21/06).” im Einzelnen: Die Antragsgegnerin habe darüber hinaus die Pflicht getroffen, die Beiträge des konkreten Forums laufend daraufhin zu prüfen, ob sie erneute Aufrufe der beanstandeten Art enthielten.
Dabei könne die Frage, ob die Antragsgegnerin eine generelle Verpflichtung zur Überwachung aller Einträge in ihre Foren traf, im vorliegenden Fall offen bleiben. Der Senat neige allerdings zu der Auffassung, dass die Antragsgegnerin ohne konkreten Anlass jedenfalls nicht die Pflicht zur Überwachung aller von ihr betriebenen Foren gehabthabe . Dies ergebe sich bereits aus § 6 Abs. 2 MDStV.
Diese Vorschrift schließe allerdings nicht aus, bei entsprechendem Anlass eine spezielle Prüfungspflicht des Forenbetreibers anzunehmen, bei deren Verletzung dessen Inanspruchnahme als Störer in Betracht käme.
Hierbei sei abzuwägen zwischen der mit einer derartigen Überwachung verbundenen Belastung des Betreibers und der Gefahr von Persönlichkeits- oder Eigentumsverletzungen durch Nutzer des Forums.
Während eine allgemeine Überwachungspflicht (im Falle der Antragsgegnerin bei rund 200.000 Einträgen im Monat, wie diese glaubhaft gemacht hat) mit vertretbaren Mitteln nur schwer durchführbar erscheine, werde die Kontrolle über ein einzelnes Forum, in welchem mit dem Auftreten vom Rechtsverletzungen konkret zu rechnen sei, mit wesentlich geringerem Aufwand möglich sein. Eine solche Kontrolle sei dem Betreiber jedenfalls dann zuzumuten, wenn die Gefahr erheblicher Rechtsverletzungen drohe. Bei vollständiger Freihaltung des Betreibers von Überprüfungspflichten auch in diesen Fallen entstehe für den Schutz grundrechtlich geschätzter Positionen der Betroffenen ein Vakuum, da diese vom Forenbetreiber dann lediglich die Löschung des konkreten Beitrags verlangen könnten, ohne einen darüber hinausgehenden Schutz vor künftigen Verletzungshandlungen erreichen zu können. Dem lasse sich nicht entgegen halten, dass es dem Verletzten unbenommen sei, gegen den Autor der verletzenden Äußerung vorzugehen, da dieser in vielen Fällen nicht identifizierbar oder erreichbar sein werde.
Bei Abwägung der widerstreitenden Grundrechte der Meinungsäußerungsfreiheit einerseits und……
» Vollständiger ArtikelErschienen 2. März 2010 auf http://damm-legal.de.
domainblog | 6. September 2006 — Auch bei jurpc.de findet man jetzt die Entscheidung des hOLG Hamburg (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 7 U 50/06) zur Haftung von Foren…
domainblog | 1. September 2006 — Das hOLG Hamburg hat entschieden und bei den Kollegen von Aufrecht gibt es die Entscheidung (Urteil vom 22.08.06, Az.: 7 U 50/06):…
JuracityBlog | 30. August 2006 — Dies hat das Hamburger Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 22.08.2006 (gerichtliches Aktenzeichen: 324 O 721/05) ausgeführt.…
Law-Blog | 28. August 2006 — Für viel Aufregung hat ja vor einigen Monaten das Heise-Forenurteil des LG Hamburg. Auch das Law-Blog hat sich an Exegese und …
LawBlog | 28. August 2006 — Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg zum Heise-Forum liegt jetzt schriftlich vor (PDF). Das Gericht zieht die Rechtsprec…
feldblog | 15. September 2009 — Ganz kurz: Heute ist die endgültige Entscheidung des LG Berlin zur Forumshaftung gekommen, die die 27. Kammer neulich im Ra…
Handakte WebLAWg | 29. August 2006 — Einen Forenbetreiber trifft die Verpflichtung, rechtswidrige Beiträge Dritter zu entfernen und daraufhin die Beiträge des konkr…
advobLAWg | 7. September 2006 — Das Urteil des HansOLG Hamburg vom 22.08.2006, 7 U 50/06 in Sachen "Heise - Forenhaftung - Störerhaftung des Betreibers eines Inte…
JuracityBlog | 4. September 2006 — Bereits in der vergangenen Woche berichtete JuracityBlog über ein Berufungsurteil des Hamburger Oberlandesgericht vom 22.08.2…
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 7. November 2007 — BGH, Urteil vom 27.03.2007 - VI ZR 101/06 BGB § 823 Ah, G, § 1004, StGB § 185, TMG § 10 Forenhaftung Der BGH hat entschieden, dass…
Ein Forenbetreiber hat nach Bekanntwerden rechtswidriger Beiträge dafür Sorge zu tragen, dass weitere Rechtsverstöße verhindert werden. Zumindest