OLG Hamburg: Fielmann-Werbung aufgrund Alleinstellungsbehauptung wettbewerbswidrig
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht Hamburg vom 28. Oktober 2010 (Az. 5 U 204/07) stellt die von dem Optiker Fielmann verwendete Werbeaussage “Immer der günstigste Preis. Garantiert” eine Alleinstellungsbehauptung dar und ist somit wettbewerbswidrig.
Gegenstand des Rechtsstreits waren Werbeaussagen in zwei Radiospots „Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert“ und „Fielmann – Sie bekommen immer den garantiert günstigsten Preis“.
Während der Senat die erstgenannte Werbung aufgrund der Alleinstellung für wettbewerbswidrig erachtete, stufte er eine Werbeaussage, die in Verbindung mit einer “Geld-zurück-Garantie” steht, lediglich als eine Spitzengruppenberühmung ein. Letzteres begründete der Senat damit, dass der Verkehr die Werbeaussage so verstehe, dass der Anbieter es sehr wohl für denkbar halte, dass der Anbieter im Einzelfalle unterboten werden könn…
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Erschienen 23. Februar 2010 auf http://blog.boesel-kollegen.de.
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Immer der günstigste Preis. Garantiert.
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Garantieinformationen müssen nicht in die Werbung
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Die Werbung mit einer 24-Monatsgarantie im Onlinehandel
Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 3. April 2011 — Die Unterschiede zwischen der gesetzlichen Gewährleistung und einer Garantie sind gravierend. Während die gesetzliche Gewähr…

