OLG Hamburg: Faxnummer muss nicht zwingend in Impressum oder der Widerrufsbelehrung enthalten sein!
am 28.02.2008 von IT-Recht Kanzlei - Nachrichten
Das OLG Hamburg hatte zu klären, ob ein Onlinehändler zwingend eine Faxnummer in seinem Impressum und seiner Widerrufsbelehrung anzugeben hat. Dies sei aber jedoch nicht der Fall.
Das OLG Hamburg (Beschluss v. 05.07.2007, Az. 5 W 77/07) äußerte sich hierzu wie folgt:
"(...)Der Senat vermag den gesetzlichen Bestimmungen ebenso wie das Landgericht keine – schon gar nicht eine stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzte - Verpflichtung dahingehend zu entnehmen, dass der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikationsmittel beispielsweise i.S.v. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zwingend vorzuhalten hat.
Diese Vorschrift normiert das „klare und verständliche” Bereitstellen von Informationen nur entsprechend einer dem „eingesetzten” Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise, ohne dieses vorzugeben. Soweit sich der Antragsteller auf das Muster in Anlage 2 zur BGB-InfoV bezieht, hat die dort verwendete Formulierung erkennbar nur Beispielscharakter („..also z.B…”) und lässt die vorzunehmenden Angaben gerade frei („…zusätzlich können angegeben werden…” bei Gestaltungshinweisen).
Ein Kommunikationsweg per Telefax mag wünschenswert sein. Für einen rechtlichen Zwang für jeden Unternehmer, der einen Fernabsatzvertrag abschließen möchte, sich – ohne Rücksicht auf die Bereitstellung sonstiger effektiver Mitteilungswege – stets auch ein derartiges …
Faxnummer ist keine Pflichtangabe im Fernabsatzgeschäft
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Hanseatisches OLG: Pflichtfax? - § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB enthält keine Verpflichtung des Unternehmers, stets auch ein Telefax als Fernkommunikationsmittel anzuschaffen und/oder betriebsbereit vorzuhalten.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Den gesetzlichen Bestimmungen ist keine Verpflichtung des Unternehmers (auch nicht stillschweigend als selbstverständlich vorausgesetzt) dahingehend zu entnehmen, dass der Unternehmer stets auch eine Kommunikation per Telefax als Fernkommunikat…
Faxnummer als Pflichtangabe?
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§§ Jur-Blog.de §§ / In der Praxis wird immer wieder gefragt, ob eine Faxnummer zu den Pflichtangaben beim Fernabsatz gehört. Dies ist zu verneinen. In einer schon im Juli 2007 ergangenen Entscheidung des OLG Hamburg ist dies in aller Kürze und Entschiedenheit festgest…
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OLG Hamburg: Angabe einer Fax-Nummer bei Fernabsatz-Widerrufsbelehrung nicht zwingend
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Hamburg (Beschl. v. 05.07.2007 - Az.: 5 W 77/07: PDF via MIR) hat entschieden, dass die Angabe einer Fax-Nummer bei einer fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich ist:Der Senat vermag den gesetzlichen Bestimmungen…
LG Kempten: Fax kein must-have für Händler!
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Zum Umfang der Widerrufsbelehrung
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LG Berlin: Das Fehlen der Angabe zur Gefahrtragung bei Rücksendung einer Sache nach Ausübung des Widerrufsrechts in der dem Verbraucher vor Vertragschluss gem. § 312c Abs. 1 Satz 1 BGB zu erteilenden Belehrung, ist nicht geeignet den Wettbewerb m
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Verstöße gegen die Impressumspflicht können nicht immer abgemahnt werden
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