OLG Hamburg - blogspot.com: Haftung des Hoster für Blog-Einträge

Das OLG Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung Fragen zur Haftung eines Weblog-Dienstleisters (Webloghoster) für Blog-Einträge einzelner seiner Kunden, den Betreibern der Weblogs, beantwortet:

Anspruchsteller müssen sehr detaillierte Beanstandungen äußern, um eine Prüfpflicht des Webloghosters überhaupt zu begründen (Urteil vom 02.03.2010, Az. 7 U 70/09).

Beklagte sind ein Webloghoster, der unter blogspot.com Dritten die Möglichkeit zum Betreiben von Weblogs ermöglicht sowie der Suchmaschinenbetreiber Google und deren Admin-C der .de-Domain.

Der Betreiber eines der bei der Beklagten gehosteten Weblogs hatte in Blog-Einträgen über die Kläger geschrieben. Die Kläger mahnten daraufhin die Beklagten ab und forderten sie auf, das gesamte Weblog und auch die Inhalte in Suchergebnissen bei Google zu entfernen. Die Beklagte konnte keine rechtswidrigen Inhalte entdecken und bot an, die Abmahnung an den Betreiber des Weblogs weiterzuleiten. Diesem Ansinnen widersprachen die Kläger zunächst, willigten später aber ein. Die Inhalte blieben jedoch online.

Die Kläger nahmen die Beklagten wegen Unterlassung und Schadensersatz vor dem Landgericht Hamburg in Anspruch. Das Gericht wies die Klage überwiegend ab, im Hinblick auf vier Äußerungen bestätigte es einen Unterlassungsanspruch (Urteil vom 22.5.2009, Az. 325 0 145/08). Beide Parteien legten gegen die Entscheidung des LG Hamburg jeweils Berufung ein.

Das Berufungsgericht bestätigte weitestgehend die Berufung der Beklagten; die Berufung der Kläger wies es zurück:

Das OLG Hamburg machte deutlich, dass die Störerhaftung nicht über Gebühr beansprucht werden dürfe. Im vorliegenden Fall kannte der Hostprovider die Angelegenheit, über die sich der Blogbetreiber äußerte, nicht. Aus diesem Grunde hätten die Kläger in der Abmahnung dezidierte Angaben machen müssen, um so eine Prüfpflicht beim Hostprovider auszulösen.

Dem in Anspruch Genommenen muss so ermöglicht werden, die Rechtswidrigkeit der Sache prüfen zu können. Außerdem müssen in der Abmahnung die konkreten Sätze, Worte oder Wortkombinationen, die der Betroffene entfernt sehen will, benannt werden. Diese Anforderungen erfüllte die Abmahnung der Kläger nicht.

Erst in der Klage wurden die Kläger konkret, doch reichten auch da die Informationen nicht aus, um in eine Prüfung einer möglichen Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kläger einzusteigen. Dies änderte sich auch im Laufe des gesamten Prozesses nicht, so dass nie eine Prüfpflicht der Beklagten entstand.

Allein im Hinblick auf eine im Weblog gemachte Äußerung fand das Berufungsgericht im Vortrag de…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Web 2.0 , Google , Haftung , LG Hamburg , Olg Hamburg , Weblog , Persönlichkeitsrechte , Social Networks , Landgericht Hamburg , Internetprovider , Presse-/Äußerungsrecht , Blogs & Foren

Erschienen 16. Juni 2010 auf http://blawg.legalit.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Hamburg: Einschränkung der Forenhaftung

LEGALIT.de | 9. April 2009 — Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg macht dem Spuk mit Abmahnungen seitens des Betreibers von marions-kochbuch.de ein En…

Haftung für Foren, Blogs etc. auf Normalmaß gestutzt

beck-blog | 13. April 2009 — Das OLG Hamburg hat in seiner Entscheidung vom 04.02.2009 - 5 U 180/07 (BeckRS 2009 08375) die Haftung von Betreibern von Inter…

OLG Hamburg: Keine Haftung von Google für Inhalte von Suchergebnissen

beck-blog | 6. Juli 2011Google haftet laut eines Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts nicht für die Inhalte von Suchergebnissen, den so gena…

BGH: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 9. November 2011 — Der BGH hat in seiner neuen Entscheidung (Urteil vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10) unter anderem die Voraussetzungen konkretisi…

OLG Hamburg: Zur Haftungsbeschränkung eines Hostproviders / Persönlichkeitsverletzungen durch „Snippets“

Dr. Graf | 13. September 2010 — Rechtsnormen: § 10 S. 1 Nr. 2 TMG; §§ 823, 1004 analog BGB; § 186 StGB; Art. 2, 5 GG Das Oberlandesgericht Hamburg hat mit Ur…

LG Hamburg - Haftung des Admin-C

advobLAWg | 1. März 2005 — Kollege Dr. Bahr weist in seinen Kanzlei-Infos auf die Hauptsache-Entscheidung des LG Hamburg zur Haftung des Admin-C für Inhalte …

Az. 3 U 67/11: OLG Hamburg: Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers Google für ehrverletzende Suchergebnisse (sog. snippets)

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Juli 2011 — OLG Hamburg, Urteil vom 26.05.2011, Az. 3 U 67/11 §§ 823; 1004 BGB; Art. 1; 2 GG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Goog…

(Medienrecht) BGH vom 25.10.2011: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eint…

Rechtsanwalt Kai Jüdemann | 25. Oktober 2011 — Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in A…

Wikipedia Rechtsanwalt: Haftung für Links auf Wikipedia

Rechtsanwalt News | 5. Juni 2008 — Das Landgericht Hamburg ist bekannt für seine strengen Haftungsmaßstäbe im Internetrecht. Wie bereits in einem früheren Post …

BGH: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen BLOG-Eintrag

multimediarechtler | 25. Oktober 2011 — BGH, Urteil vom 25. Oktober 2011 – VI ZR 93/10 Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verl…