OLG Hamburg: Betreiber eines Usenet-Servers haftet für Urheberrechtsverletzungen / GEMA gegen Walea GmbH (alphaload.de)

OLG Hamburg, Urteil vom 28.01.2009, Az. 5 U 77/08 §§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, 19 a, 97 Abs. 1 UrhG

Das OLG Hamburg hat in einer Berufungsentscheidung gegen die Schweizer Walea GmbH, einem kommerziellen Zugangsanbieter des Usenets alphaload.de, entschieden, dass diese (1) dafür Sorge zu tragen habe, dass elektronische Dateien mit Musikstücken aus dem Repertoire der GEMA über alphaload.de nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht würden und heruntergeladen werden könnten und (2) die Werbung für den illegalen Download von Musikstücken einzustellen habe. Das OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2008, Az. I-20 U 196/07 hatte zuvor noch den Betreiber eines eDonkey-Filesharing-Servers für Störhandlungen von eDonkey-Mitgliedern nicht verantwortlich gemacht (Link: OLG Düsseldorf). Die GEMA berichtete: “Der kostenpflichtige Dienstanbieter Alphaload vermittelt seinen Kunden den Zugang zum Usenet. Er unterstützt zudem die Suche nach Inhalten sowie deren Download mittels einer speziellen Software. Der Dienstanbieter hatte nachhaltig damit geworben, dass Nutzer kostengünstig, sicher vor Rechtsverfolgung sowie schnell und anonym Zugriff auf Filme, MP3-Dateien, Software oder Games bekämen. Aus dem GEMA-Repertoire wurden im Angebot von Alphaload eine große Anzahl Musikwerke urheberrechtswidrig genutzt, d.h. öffentlich zugänglich gemacht.” und weiter Folgendes: “Das Gericht hat festgestellt, dass Access…

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Themen: Abmahnung , Urteil , Filesharing , Olg Hamburg , Hamburg , Unterlassung , Server , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Access Provider , World Wide Web , Usenet , Gema , Games , Werbung , Alphaload , Tracker
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 9. März 2009 auf http://damm-legal.de.

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