OLG Hamburg: Besitzbegründung schon bei Ansehen?

Bei OpenJur findet sich ein Urteil des OLG Hamburg (2 – 27/09), das zu dem Ergebnis kommt, dass bereits das Laden von kinderpornographischen Schriften in den Arbeitsspeicher einen Besitz begründet – es kommt demnach nicht darauf an, dass die Daten (etwa mittels Cache) auf der Festplatte landen.

Über das Urteil wurde schon mehrfach im Vorhinein berichtet. Auf den ersten Blick verbietet sich m.E. eine schnelle Analyse: Das OLG Hamburg hat keineswegs leichtfertig den Besitz angenommen, sondern äusserst ausführlich Argumentiert (im Urteil Rn.32, sodann Rn.39ff). Insgesamt muss schon jetzt angemerkt werden, dass die Argumentation durchaus stichhaltig ist und nicht unmittelbar von der Hand gewiesen werden kann.

Nach meinem ersten Eindruck dürfte die Schwachstelle in der Argumentation des OLG aber sein, dass der gewählte normative Besitz-Begriff uferlos ist. Es ist, mit dem OLG Hamburg, nicht mehr möglich, sich etwas am PC anzusehen, ohne es zugleich zu besitzen. Zudem wird alleine mit der Möglichkeit etwas zu speichern (der Rechtsklick auf das angezeigte Bild steht dem Nutzer ja durchaus offen) der tatsächlich begründete Besitz gleichgestellt. An diesem Punkt wird unerlaubt die Strafbarkeit weit in das Vorbereitungs, ja sogar Entschlussstadium hin ausgedehnt. So gut sich die Argumentation auch lesen mag: Das OLG HH verpasst es, Grenzkriterien aufzustellen.

Man wird prüfen müssen, inwiefern diese weite Ausdehnung einerseits mit der allgemeinen Handlungsfreiheit vereinbar ist: Ein Surfen im Netz ist nicht mehr ernsthaft möglich, wenn man Angst haben muss, jede aufgerufene Webseite wird gleich als Besitz fingiert. Andererseits muss man sich, trotz der differenzierten Analyse des OLG, fragen, ob es wirklich mit dem Wortsinn des “Besitzes” vereinbar ist, das (bewusst nur als solches vorgenommene!) Betrachten gegen den ausdrücklichen Besitzbegründungswillen des Nutzers als Besitz zu fingieren.Als Einfallstor sehe ich dabei vor allem diesen Satz bei Rn.49:

Vielmehr werden die Dateien bei jedem Aufruf durch einen I…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: It-recht , Olg Hamburg , Bild , Besitz , Pornographie , Cache
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 28. Februar 2010 auf http://www.ferner-alsdorf.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Analyse OLG Hamburg: Besitzbegründung schon beim Ansehen?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 25. März 2010 — Das OLG Hamburg (2-27/09) hatte, wie schon berichtet, entschieden dass mit dem Laden von Dateien in den Arbeitsspeicher ein Bes…

Strafbarkeit des Betrachtens von kinderpornografischen Bildern im Internet

Bella & Ratzka Rechtsanwälte | 16. Februar 2010 — Das Hamburger Oberlandesgericht hat in einem im Wortlaut noch unveröffentlichten Urteil vom 15.02.2010 entschieden, dass bereit…

Bloßes Betrachten von Kinderpornographie im Internet ist strafbar

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles | 17. Februar 2010 — Auch ohne manuelles bzw. bewußtes Speichern von Dateien liegt ein Fall des strafbaren Besitzes von kinderpornographischem Mater…

OLG Hamburg zum Besitz von Internet-Kinderpornographie: Urteilsbegründung liegt vor

beck-blog | 28. Februar 2010 — Die hier im Blog schon ausführlich (aber nur aufgrund Pressemitteilungen) diskutierte Entscheidung des OLG Hamburg zu § 184b St…

Kritik an Anmerkung: Besitz von digitaler Pornographie?

Internet-Strafrecht.com | 2. November 2009 — Im Strafverteidiger 8/2009 findet sich ab Seite 469 die Besprechung des Beschlusses des OLG Hamburg (1 Ss 180/08, hier vorges…

Besitz an kinderpornographischen Dateien schon beim Betrachten?

Internet-Strafrecht.com | 12. Januar 2011 — Begründet man schon Besitz an Dateien, wenn diese in den Arbeitsspeicher (nicht: Browser-Cache! Zum Browser-Cache siehe hier.) …

BGH zur Strafbarkeit von Links und Besitzerlangung von Daten

Internet-Strafrecht.com | 29. Mai 2011 — Der 5. Strafsenat des BGH (5 StR 581/10) hat scheinbar festgestellt, dass das automatisierte Laden von Dateien in den Browser…

Mintas in NJW zur Besitzerlangung beim Betrachten

Internet-Strafrecht.com | 30. Juni 2010 — Das Urteil des OLG Hamburg (2-27/09), dem zu Folge die Betrachtung von (verbotener) Pornographie am PC einem Besitz gleichsteht, w…

OLG Hamburg zu § 184b StGB: Vorsätzlicher Besitz von Kinderpornographie auch ohne bewusste Speicherung zu bejahen

beck-blog | 15. Februar 2010 — Wie heute Nachmittag berichtet wird, bejaht das OLG Hamburg den Besitz nach § 184b Abs. 4 StGB schon dann, wenn ein Bild im I…

OLG Hamburg: Ein Klick genügt für die Strafbarkeit - Kinderpornografie im Internet

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 17. Februar 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 15.02.2010 § 184 b StGB Das OLG Hamburg berichtet in einer Pressemitteilung vom Montag über ein ric…

Urteil Az. 2 - 27/09 des OLG Hamburg - openJur

Urteil Az. 2 - 27/09 des OLG Hamburg: Tenor: Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg, Abteilung 618, vom 23. Februar 2009 mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entschei


Daten-Strafrecht: Die Webseite rund um das Thema Daten-Strafrecht

Daten-Strafrecht: Die Webseite rund um das Thema Daten-Strafrecht