OLG Hamburg: Application Service Providing (ASP) ist rechtlich als Miete von Software zu werten
OLG Hamburg, vom 15.12.2011, Az. 4 U 85/11 § 535 BGB
Das OLG hat entschieden, dass ein Vertrag, welcher
die zeitlich befristete Nutzung von IT-Infrastruktur zur Versendung von Newslettern einschließlich einer Erfolgsauswertung vorsieht,
als typengemischter (Application Service Providing)
mit dienst-, werk- und mietvertraglichen Elementen zu behandeln ist, wobei der Schwerpunkt der vertraglich geschuldeten Leistung im
Bereich des Mietrechts liegt.
Die Leistung war wie folgt beschrieben. Der Nutzer erhielt Zugang zu einer und einer Technologie-Plattform, indem er Dienstleistungen bereitstellt bekam, um für
E-Mail-Marketing-Aktionen die Zielpersonen zu finden und die persönliche Gestaltung, den Zeitplan, die Durchführung, die Bearbeitung
und die Auswertung der Marketingaktionen zu sichern. Der Anbieter gewährte zum Zweck einer gezielten Verwendung von E-Mails den
Nutzern Zugang zu einer gehosteten Software, um E-Mail-Vorlagen vorzubereiten, die Liste zu segmentieren oder zu verwalten, eine
Testaktion durchzuführen, Inhalte zu speichern, einen Zeitplan aufzustellen, die Marketingaktion zu bearbeiten, E-Mails zu versenden
und die Antworten auszuwerten. Es lag im Verantwortungsbereich des Anbieters, die E-Mail-Dienstleistungen zu aktualisi…
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