OLG Hamburg: Antivir darf Dialer erkennen

Der Hersteller der Antiviren-Software "Antivir" streitet sich bereits seit längerem mit Herstellern von Dialern um die Frage, ob die Software auch vor "kostenverursachenden Einwahlprgrammen" warnen darf (LAWgical berichtete).

Das Hanseatische OLG hat Antivir nun in einem Beschluss Recht gegeben. Es führt aus, dass der Umstand, dass eine Antiviren-Software zugleich Schutzmechanismen zur Abwehr "Kostenverursachender Einwahlprogramme" bereit stelle, bei denen es sich nicht um "Viren" im Wortsinn handele, jedenfalls dann nicht wettbewerbswidrig sei, wenn der Nutzer den zusätzlichen Schutzumfang durch ein-/abschaltbare Programm-Optionen nach eigenen Bedürfnissen gestalten könne. Ebenfalls nicht zu beantanden sei der Warnhinweis auf einen " Dialer" als "verdächtige…

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Themen: Rechtsprechung , Olg Hamburg , Viren

Erschienen 13. Januar 2005 auf http://lawgical.jura.uni-sb.de/.

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