OLG Hamburg: Androhung einer Abmahnung erfolgt rechtsmissbräuchlich, wenn damit eine geschäftliche Kooperation erzwungen werden soll

OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10 § 8 Abs. 4 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn sie mit dem Angebot verbunden wird, dass die Abmahnung zurückgezogen werde, sobald man dauerhaft Produkte des abmahnenden Unternehmens beziehen würde. Die per E-Mail ausgesprochene Drohung lautete sinngemäß, dass man entwender eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt “mit entsprechenden Kosten, Rücknahme der Produkte aus dem Markt und viel Ärger in der Kundschaft” aussprechen könne, wenn der Abgemahnte die Zusammenarbeit mit seinem derzeitigen Lieferanten nicht beenden und die Produkte des abmahnenden Unternehmkens vertreiben würde. Als der Abgemahnte sowohl die Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch die Zusammenarbeit ablehnte, machte das drohende Unternehmen seine Ankündigung war und beantragte sogar eine einstweilige Verfügung. Der Senat hielt das Gesamtgebahren für unzulässig, da rechtsmissbräuchlich.

Ein Anspruch werde auch dann rechtsmissbräuchlich geltend gemacht, wenn der Anspruchsberechtigte zuvor vergeblich versucht habe, sich die Anspruchsberechtigung „abkaufen” zu lassen (Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Aufl., § 8 UWG Rz.4.23). Es stelle nämlich eine sachfremde Erwägung dar, wenn ein Anspruchsberechtigter seinen wettbewerbsrechtlichen Anspruch als Mittel einsetze, um sich oder einen Dritten erhebliche Gelder zu verschaffen. Dazu sei ihm die Klagebefugnis nicht eingeräumt worden.

Für entscheidungsrelevant hielt das Oberlandesgericht auch den Umstand, dass die Antragstellerin in ihrer E-Mail neben einer kostspieligen Abmahnung noch weitere „Übel” in Aussicht gestellt habe, wenn diese sich nicht für eine Geschäftsbeziehung mit der Antragstellerin entscheide. Denn die Antragstellerin habe eine „Rücknahme der Produkte aus dem Markt und …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Abmahnung , Urteil , Olg Hamburg , Hamburg , Uwg , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Rechtsmissbrauch , Rechtsmissbräuchlich , Zusammenarbeit , Zwang , Kooperation , Zweck , Erzwingung

Erschienen 11. Oktober 2010 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Hamburg: Die Androhung einer Abmahnung erfolgt rechtsmissbräuchlich, wenn damit eine geschäftliche Kooperation erzwungen werde…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 11. Oktober 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10 § 8 Abs. 4 UWG Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbsrech…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 21

IT-Prozessrecht | 14. Oktober 2010 — OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10 Das Oberlandesgericht Hamburg hatte geurteilt, dass eine Abmahnung, die nac…

Serie: Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Folge 2

IT-Prozessrecht | 30. Juni 2010 — Missbrächliche Mehrfachverfolgung – OLG München, Urteil vom 17.01.2008, Az.: 6 U 1880/07 Das OLG München hatte sich…

Der Rechtsmissbrauch durch Unterdrucksetzung

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 26. März 2011 — Der Rechtsmissbrauchseinwand, der im Wettbewerbsrecht in § 8 IV UWG geregelt ist, führt dazu, dass keine Ansprüche des Mitbew…

Filesharing: Keine Verfahrenskosten trotz berechtigter Abmahnung

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 20. Juni 2011 — Das OLG Köln (Beschluss vom 20.05.2011, Az. 6 W 30/11) hat entschieden, dass eine Abmahnung gegenüber einer Privatperson keine …

LG München I: Versand der Abmahnung per einfachem Postbrief und Fax genügt als Zugangsnachweis

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 12. August 2011 — Das Landgericht München I hatte im Rahmen einer Kostenwiderspruchsentscheidung (Urteil vom 28.07.2011, Az.: 17 HK O 6767/11; En…

BPatG: Wenn eine Marke bösgläubig nur zum Zweck der Wettbewerbsbehinderung angemeldet wird

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Juni 2009 — BPatG, Beschluss vom 22.05.2009, 26 W (pat) 32/08 §§ 50 Abs. 1 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer M…

BPatG: Wenn eine Marke nur zum Zweck der Wettbewerbsbehinderung angemeldet wird

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. Juni 2009 — BPatG, Beschluss vom 22.05.2009, 26 W (pat) 32/08 §§ 50 Abs. 1 MarkenG Das BPatG hat entschieden, dass die Löschung einer M…

LG Hamburg: Androhung gerichtlicher Schritte sind Voraussetzung für eine wirksame Abmahnung

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 7. Februar 2011 — LG Hamburg Urteil vom 16.11.2010 312 O 469/10 Das LG Hamburg hat entschieden, das eine wirksame Abmahnung zwingend voraussetzt, da…

LG Hamburg: Rechtsmissbräuchlichkeit wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen bei zu geringem Umsatz

Bösel, Kohwagner & Kollegen | 6. April 2010 — Das Landgericht Hamburg ist in einem wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren (327 O 13/09) zu dem Ergebnis gelangt, dass von…