OLG Hamburg: 40-Euro-Klausel muss nun doch doppelt verwendet werden

Vor den Gerichten wird seit geraumer Zeit die Frage diskutiert, ob die Verwendung der so genannten 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung ausreicht, um dem Verbraucher die Rücksendekosten aufzuerlegen. In letzter Zeit bejahten mehrere Gerichte diese Frage, zuletzt das LG Frankfurt…

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Themen: Frankfurt , Olg Hamburg , Ecommerce
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 19. März 2010 auf http://www.internetrecht-muenchen.com.

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