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OLG Frankfurt zur Störerhaftung von Anschlußinhabern in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen von Familienangehörigen

am 09.01.2008 von auchRecht.de

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - entschieden, daß den Inhaber eines Telefonanschlusses grds. keine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Familienangehörige trifft. Begründet wird dies mit der Rechtsprechung des BGH zur Haftung des mittelbaren Störers, der nur dann haftet, wenn er in Bezug auf Rechtsverletzungen Dritter selbst Prüfungspflichten verletzt hat. Solche Prüfungspflichten würden den Anschlußinhaber aber nur dann treffen, wenn er tatsächliche Anhaltspunkte dafür hat, daß andere Nutzer seinen Anschluß für Rechtsverletzungen mißbrauchen könnten. Eine generelle Pflicht zur Instruktion anderer Familienmitglieder dahingehend, Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing zu …

OLG Frankfurt zur Störerhaftung von Anschlußinhabern in Bezug auf Urheberrechtsverletzungen von Familienangehörigen

auchRecht.de / Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 - entschieden, daß den Inhaber eines Telefonanschlusses grds. keine Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen durch Familienangehörige trifft. Begründet wird dies mit der Rechtspr…

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige und Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.…

OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung für Familienmitglieder die Filesharing betreiben

BERLIN BLAWG / Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 20.12.2007 (GZ: 11 W 58/07; Link -> PDF) die Grenzen für die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet deutlich enger gesetzt, als in der Vergangenheit andere Gerichte, namentlich das…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres als (Mit-)Störer für über den Anschluss begangenene Urheberrechtsverletzungen…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07 In einem Beschluss vom 20.12.2007 vertritt der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Ansicht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe F…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…

Störerhaftung beim Filesharing

Kanzlei-Blog Rechtsanwalt Peter Ratzka / Die Online Zeitschrift MIR veröffentlichte gestern eine Entscheidung des LG Leipzig vom 08.02.2008 zur Störerhaftung des Anschlussinhabers bei Filesharing-Tätigkeit Dritter.Demnach hafte der Anschlussinhaber für Urheberrechtsverstöße Dritter, a…

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