OLG Frankfurt: Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine Internet-Suchmaschine zulässig
Der für Rechtsstreitigkeiten aus dem
zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in einem Beschluss vom 26.2.2008 entschieden, dass die
Verwendung einer fremden als Keyword für eine sogenannte
"AdWord-Werbung" in einer Internet-Suchmaschine keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzerhandlung darstellt. Voraussetzung ist
jedoch, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig
erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird.
Der Vertreiber eines auf "probiotischen Mikroorganismen" basierenden Erfrischungsgetränks, der auch Lizenznehmer der eingetragenen
Marke ist, hatte sich im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vertreiber eines anderen
Erfrischungsgetränkes gewandt. Er hatte beanstandet, dass der Antragsgegner die Marke dadurch benutze, dass er auf der Internetseite
www.google.de eine Werbeanzeige geschaltet hatte, die dann erscheine, wenn man die Marke als Suchbegriff in die Google-Suchmaschine
eingebe und über einen Link dann zur Seite des Antragsgegners führe. Die Platzierung der Anzeige neben den Ergebnissen der
Suchmaschine erfolge, weil der Antragsgegner bei Google eine Vielzahl von sogenannten "AdWords" angegeben habe, die eine inhaltliche
Verbindung zur Marke aufwiesen. Wie das Landgericht in erster Instanz entschied nun auch der 6. Zivilsenat, dass das beanstandete
Verhalten der Antragsgegner nicht unzulässig sei (Beschluss vom 26.2.2008, Aktenzeichen 6 W 17/08).
Eine kennzeichenrechtlich relevante Benutzung einer Marke als sogenanntes "Metatag" sei nur dann gegeben, wenn der Betreiber der
Internetseite im für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein fremdes Kennzeichen als Suchwort verwende, um auf
diese Weise bei der Benutzung von Suchmaschinen die Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen. Hiervon unterscheide sich
die Benutzung eines Kennzeichens - also auch einer Marke - als AdWord dadurch, dass in diesem Fall nicht das Suchergebnis an sich und
damit die Trefferliste, sondern lediglich die Platzierung der Werbeanzeige beeinflusst werde. Die in der Rechtsprechung teilweise
vertretene Gleichbehandlung von Metatag und AdWord werde nach Auffassung des 6. Zivilsenats der unterschiedlichen Funktion beider
Instrumente nicht gerecht. Durch die Verwend…
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