OLG Frankfurt: Keine Verwendung der Daten aus Vorratsdatenspeicherung für urheberrechtliche Auskunftsansprüche

Nach einer neuen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschl. v. 12.05.2009, Az. 11 W 21/09) sind Access-Provider nicht verpflichtet, über diejenigen Daten, die sie ausschließlich im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gespeichert haben, gegenüber einem Rechteinhaber Auskunft zu erteilen. Konkret ging es um ein Auskunftsersuchen nach § 101 UrhG wegen des Vorwurfs eines urheberrechtswidrigen Filesharings. Privaten Unternehmen, die die auf Vorrat…

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Themen: Filesharing , Vorratsdatenspeicherung , Olg Frankfurt , Access Provider , Urheberrrecht
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 4. Juni 2009 auf http://www.internet-law.de/.

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