OLG Frankfurt: Pflichtangaben nicht wirksam mit Mouse-Over-Effekt

Mit Beschluss vom v. 23.02.2011 – 6 W 111/10 – hat das Oberlandesgericht Frankfurt nebenbei entschieden, dass ein Seitenbetreiber Pflichtangaben nicht dadurch zur Kenntnis bringt, indem er diese ausschließlich per Mouse-Over-Effekt zur Verfügung stellt.

“Die Verlinkung des Slogans mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen über einen sogenannten Mouseover-Effekt ist zur hinreichenden Aufklärung von vornherein unzureichend, weil der Mouseover-Link als solcher nur erkannt wird, wenn der Besucher der Webseite den Curser über den als Link ausgestatteten Bestandteil der Webseite bewegt. Dazu aber gibt die im Vollstreckungsverfahren beanstandete Webseite keinen Anlass. Es ist daher keineswegs sicher gestellt und hängt eher vom Zufall ab, ob die Besucher der Seite den Link überhaupt wahrne…

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Themen: Frankfurt , Pflichtangaben , Oberlandesgericht , Olg Frankfurt , Oberlandesgericht Frankfurt , Slogans , Elektrog , Envkv , Elektro

Erschienen 24. Mai 2011 auf http://sewoma.de/berlinblawg.

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