OLG Frankfurt: Mängelexemplare

Handakte: Verlagsneue Bücher unterliegen nur dann nicht der Buchpreisbindung, wenn sie verschmutzt oder beschädigt sind oder einen sonstigen Fehler aufweisen. Dabei genügt es nach Meinung des Gerichts nicht, wenn die Bücher vom Händler nach subjektiver Einschätzung als "Mängelexemplare" angesehen und auf der Außenfolie entsprechend gekennzeichnet werden…

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Themen: Olg Frankfurt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 10. Juli 2006 auf http://www.advocatus.de/heng/weblog.php.

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