OLG Frankfurt: Keine Haftung für offenes W-LAN beim Filesharing (P2P)
am 09.07.2008 von http://log.handakte.de/Als kleine Sensation kann ein neues Urteil des OLG Frankfurt a.M. betrachtet werden. Die Richter stellen fest, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die ohne sein Wissen über das offene W-LAN Netz begangen worden sind. Damit positionieren sich die Frankfurter Richter ganz klar gegen ihre Kollegen aus Düsseldorf oder Hamburg, die in solchen P2P-Fällen eine Haftung des Anschlussinhabers annehmen. Schon einmal hatte das OLG Frankfurt zu Gunsten der Anschlussinhaber …
Keine Haftung für offenes W-LAN beim Filesharing
Handakte WebLAWg / Als kleine Sensation kann ein neues Urteil des OLG Frankfurt a.M. betrachtet werden. Die Richter stellen fest, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die ohne sein Wissen über das offene W-LAN Netz be…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres als (Mit-)Störer für über den Anschluss begangenene Urheberrechtsverletzungen…
OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine W…
OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung für Familienmitglieder die Filesharing betreiben
BERLIN BLAWG / Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 20.12.2007 (GZ: 11 W 58/07; Link -> PDF) die Grenzen für die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet deutlich enger gesetzt, als in der Vergangenheit andere Gerichte, namentlich das…
Anschlussinhaber haftet nicht für offenes WLAN
IP|Notiz / Nach dem das LG München I vor kurzem die Haftung des Anschlussinhabers im Familienverband bejahte, urteilte nunmehr das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 01.07.2008 - Az. 11 U 52/07), dass der Internetanschlussinhaber beim sog. “offenen WLAN…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Eltern haften für ihre Kinder - nicht immer
Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Bereits viel durch die Blogs gegangen ist eine neue Entscheidung des OLG Frankfurt (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07). Danach haften die Eltern als Inhaber eines Internetanschlusses nicht mehr automatisch für die Urheber…
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