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OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

am 08.01.2008 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres als (Mit-)Störer für über den Anschluss begangenene Urheberrechtsverletzungen haftet. Im vorliegenden Fall ging es um die Verbreitung von Audiodateien über eine Tauschbörse. Damit erteilt das OLG Frankfurt der gegenteiligen Rechtsprechung des LG Hamburg eine Absage. Das Landgericht Hamburg ist der Ansicht, dass der Anschlussinhaber in derartigen Fallkonstellationen im Regelfall als (Mit-)Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (LG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2006 - 308 O 58/06).

Das OLG Frankfurt führt aus:

Der Umfang der Prüfungspflicht richtet sich danach, inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist. Überlässt der Inhaber eines Internetanschlusses diesen dritten Personen, kann ihn die Pflicht treffen, diese Nutzer zu instruieren und zu überwachen, sofern damit zu rechnen ist, dass der Nutzer eine Urheberrechtsverletzung begehen könnte. Eine Pflicht, die Benutzung seines Internetanschlusses zu überwachen oder gegebenenfalls zu verhindern, besteht …

OLG Frankfurt a.M.: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Ohne das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte haftet der Internet-Anschlussinhaber grundsätzlich nicht für durch Familienangehörige und Dritte begangene Urheberrechtsverletzungen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Als Störer für eine Urheberrechtsverletzung kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt.…

Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : Störerhaftung des Internetanschlussinhabers: Grundsätzlich keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

MEDIEN INTERNET und RECHT / OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.12.2007 - Az. 11 W 58/07 In einem Beschluss vom 20.12.2007 vertritt der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Ansicht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe F…

Wenn Familienangehörige im Internet surfen…

JuracityBlog / ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet, diese Nutzung zu überwachen. Diese Ansicht vertritt zumindest das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. (Beschluss v. 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07). Eine solche Pflicht bestehe…

Wenn Familienangehörige im Internet surfen…

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OLG Frankfurt a.M.: Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei Internetnutzung durch Familienangehörige

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem Beschluss vom 20.12.2007 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts die Ansicht vertreten, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überw…

Keine Überwachungspflicht für den Anschlussinhaber bei der Benutzung des Internetanschlusses durch Familienangehörige

Wagner Halbe Rechtsanwälte Blog / In einem Beschluss vom 20.12.2007 hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt die Rechtsansicht bekräftigt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres verpflichtet ist, nahe Familienangehörige bei der Nutzun…

Keine Überwachungspflicht des Internet-Anschlussinhabers

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Inhaber eines Internetanschlusses ist nach einem Beschluss des OLG Frankfurt nicht ohne weiteres verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht bestehe nur dann, wenn der Anschlu…

Keine Schnüffelpflicht für Eltern

LawBlog / Inhaber eines Internetanschlusses sind nicht ohne weiteres verpflichtet, die Downloadgewohnheiten naher Angehöriger zu überwachen. Diese Pflicht besteht nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass a…

OLG Frankfurt: Keine Störerhaftung für Familienmitglieder die Filesharing betreiben

BERLIN BLAWG / Das OLG Frankfurt hat in einem Urteil vom 20.12.2007 (GZ: 11 W 58/07; Link -> PDF) die Grenzen für die Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet deutlich enger gesetzt, als in der Vergangenheit andere Gerichte, namentlich das…

OLG Frankfurt: Inhaber von Internetanschlüssen müssen grundsätzlich nicht die Nutzung des Anschlusses überwachen !

Rechtblog / Inhaber von Internetanschlüssen sind nicht ohne weiteres dazu verpflichtet, nahe Familienangehörige bei der Nutzung des Anschlusses zu überwachen. Eine solche Pflicht besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte d…

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