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OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht bei unberechtigter Nutzung des WLAN-Netzes durch Dritte

am 10.07.2008 von Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 1.7.2008, Aktenzeichen 11 U 52/07 entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses im Regelfall nicht als Störer für Rechtsverletzungen verantwortlich ist, die ein unberechtigter Dritter über eine WLAN-Verbindung (hier: Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Filesharingprogramms) begeht (so schon OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07). Vielmehr setzt eine Haftung die Verletzung von Überprüfungs- bzw. Überwachungspflichten voraus, die durch den Betrieb eines WLAN-Netzes allein nicht begründet werden. Leider wird diese Ansicht nicht von allen Gerichten geteilt. So ist etwa das LG Hamburg der Ansicht, dass der Betreiber eines offenen WLAN-Netzes oder eines Internetanschlusses eine besondere Gefahrenquelle schafft, die eine Störerhaftung bei Urheberrechtsverletzungen auslöst (LG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2006 …

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LG Düsseldorf: Störerhaftung des WLAN-Netzbetreibers und Internet-Anschlussinhabers - Dem Betreiber eines WLAN-Netzes und Inhaber eines Internetanschlusses ist abzuverlangen, zumindest die Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die eine Standardsoftware

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines WLAN-Netzes hat zumutbare Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, damit es Dritten nicht ermöglicht wird, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutz der Anonymität und ohne Angst vor Entdeckung ungestraft Rechtsverlet…

OLG Frankfurt a.M.: Keine Mitstörerhaftung für WLAN-Nutzung durch Dritte

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einem am 1.7.2008 verkündeten Urteil hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts zu der Frage Stellung genommen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung einer WLAN-Verbindung durch Dritte einzustehen hat.D…

LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…

OLG Frankfurt: Inhaber eines Internetanschlusses haftet nicht ohne weiteres für Urheberrechtsverletzungen

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld / Das OLG Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 20.12.2007 - 11 W 58/07 völlig zu Recht entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht ohne weiteres als (Mit-)Störer für über den Anschluss begangenene Urheberrechtsverletzungen…

Anschlussinhaber haftet für offenes WLAN

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Zwei ältere Urteile, die hier der Vollständigkeit halber aufgenommen werden: Das LG Hamburg hat entschieden (Urteil vom 26.07.2006, Aktenzeichen: 308 O 407/06), dass ein Anschlussinhaber für die Nutzung seines unverschlüsselten WLANS haftet. Man…

Kurzmeldung: LG Düsseldorf bestätigt Haftung für WLAN-Inhaber

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Nach vorliegenden ersten Informationen, eine offizielle Pressemitetilung liegt noch nicht vor, hat das LG Düsseldorf heute (AZ: 12 O 195/08, 12 O 229/08, 12 O 232/08) die Haftung für WLAN-Inhaber bejaht. Damit entscheidet das LG Düsseldorf anders …

Störerhaftung für ungeschützte, offene WLAN Netze

IT-Recht Blog / In einem kürzlich veröffentlichen Urteil des LG Düsseldorf (AZ: 12 O 232/08) wurde entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, wenn ein Dritter sein ungeschütztes, offenes…

Haftung des WLAN-Nutzers

IP|Notiz / Über die Frage, ob der Inhaber eines offenen WLAN-Netzes für Handlungen haftbar gemacht werden kann, die durch Nutzer des Netzes ohne sein wissen begangen wurden, haben wir schon ausführlich berichtet. Aber handelt auch der heimliche Nutzer eines…

“Störer” oder kein “Störer”

Handakte WebLAWg / Das OLG Frankfurt am Main sieht Betreiber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen den Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Net…

LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN

Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…

LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 22.02.2007 - Az. 2-3 O 771/06) hat entschieden, dass der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs als Mitstörer haftet, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.Unter einer dem Beklagten z…

WLAN-Störerhaftung und kein Ende ...

LAWgical / Es wird immer grotesker: Nach dem Landgericht Düsseldorf (16.07.2008 - 12 O 195/08) sind jetzt sogar Rentner für die von Dritten über ihr ungesichertes WLAN im Internet begangenen Urheberrechtsverletzungen verantwortlich (Pressemitteilung der…

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