“Stolperfalle” im Schwimmbad
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 8. Oktober 2010 — Selten ist der Untergrund auf dem wir gehen wirklich perfekt: Unebenheiten gehören zum Alltag und wer nicht aufpasst, der stolp…
Eine Gemeinde haftet nicht unbedingt wegen Unebenheiten auf einem Fußweg. Das berichtet der Kölner Stadtanzeiger unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Aktenzeichen: 1 U 34/06). Nach Meinung der Richter muss ein Fußgänger auch mit Unebenheiten rechnen und sich entsprechend darauf einstellen. Eine Gemeinde müsse nicht dafür sorgen, dass Fußwege «völlig eben» seien.
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Limburg auf und wies die Schadenersatzklage eines Fußgängers ab. Der Mann war auf einem Fußweg gestürzt, der Unebenheiten zwischen fünf und zehn Zentimetern aufwies. Er meinte, die Gemeinde müsse für die Unfallfolgen haften, weil sie gegen ihre Verkehrssicherungspflicht verstoßen habe.
Anders als das Landgericht befand das OLG, die Gemeinde sei nicht verpflichtet gewesen, die Unebenheiten zu beseitigen. Soweit die Rechtsprechung als Faustregel Niveauunterschiede von mehr als zwei Zentimetern als verkehrswidrig angesehen habe, gelte dies nur für städtische Ballungsgebiete. In ländlichen Wohnstraßen oder in der N…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. Juni 2007 auf http://blog.juracity.de.
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Eine Gemeinde haftet nicht unbedingt wegen Unebenheiten auf einem Fu�weg. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report» unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt.