OLG Frankfurt: Freiwillige IP-Vorratsdatenspeicherung allenfalls für 6-24 Stunden?

Nach dem Ende der verpflichtenden Vorratsdatenspeicherung in Deutschland speichern verschiedene Internet-Zugangsanbieter gleichwohl noch freiwillig bis zu sieben Tage lang auf Vorrat, welcher Kunden wann mit welcher IP-Adresse im Internet unterwegs war (siehe Anbietervergleich). Diese freiwillige Vorratsdatenspeicherung kann Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße und polizeiliche Ermittlungen wegen angeblicher Straftaten nach sich ziehen – oftmals gegen Unschuldige. Unter anderem die Telekom rechtfertigt ihre einwöchige Vorratsspeicherung aller IP-Adressen mit dem Argument, dies sei zur „Erkennung“ von „Störungen“ erforderlich (§ 100 TKG). Tatsächlich nutzt die Telekom die Daten aber, um jährlich 2,2 Mio. Auskünfte (täglich über 6.000 Auskünfte) an Abmahnanwälte zu erteilen.

Ein Telekom-Kunde hat das Unternehmen auf sofortige Löschung der Zuordnung seiner IP-Adressen mit Verbindungsende verklagt. Das Oberlandesgericht Frankfurt wollte mit Urteil vom 16.06.2010 (Az. 13 U 105/07) die Vorratsdatensammlung absegnen und die Klage abweisen. Im Januar 2011 hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aber aufgehoben (Az. III ZR 146/10) und entschieden, das OLG Frankfurt müsse zuerst ein Sachverständigengutachten zu der Frage einholen, ob eine generalprophylaktische IP-Vorratsdatenspeicherung erforderlich sei, um der Versendung unerwünschter Nachrichten (Spam), Hackerangriffen (z.B. Denial-of-Service-Attacken) und der Verbreitung von Viren und Trojanern entgegen zu wirken. Falls die Erforderlichkeit festgestellt werde, dann sei unter Gesichtspunkten des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit nichts gegen eine siebentägige flächendeckende Vorratsdatenspeicherung der IP-Adressen aller Kunden einzuwenden.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs stützt sich maßgeblich auf die im Beck’schen TKG-Kommentar veröffentlichte Meinung des AOL-Rechtsanwalts Dr. Felix Wittern. Da AOL selbst sämtliche IP-Adressen seiner Kunden ohne Anlass fünf Tage lang auf Vorrat speichert, ist es wenig verwunderlich, dass der Anwalt und ehemalige „Deputy General Counsel“ des Unternehmens dies für zulässig hält.

Mit eingehender Begründung hat schon kurze Zeit nach Bekanntwerden des BGH-Urteils ein Amtsgericht ausdrücklich anders entschieden (Az. 81 C 1403/10) und sich damit dem Oberlandesgericht Karlsruhe (Az. 4 U 86/07), dem Landgericht Darmstadt (Az. 25 S 118/2005) und der Konferenz der Datenschutzbeauftragten angeschlossen, die eine flächendeckende und permanente Erfassung aller Nutzer schon bisher für unzulässig hielten. Das Amtsgericht sieht in der BGH-Entscheidung einen Verstoß gegen Gesetzesrecht, Verfassungsrecht und Europarecht.

Der Rechtsstreit, mit dem der Bundesgerichtshof befasst war, geht unterdessen vor dem Oberlandesgericht Frankfurt weiter (Az. 13 U 105/07). In einem Verhandlungstermin am 08.06.2011 unterbreitete das OLG Frankfurt den Parteien nun den Vorschlag, die …

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Themen: Deutschland , Spam , Juristisches , Metaowl-watchblog , Datenschutz IM Privatsektor , Internet-zugangsprovider , Dtag , Olg Frankfurt , Oberlandesgericht Frankfurt , Viren , IP Adresse , Denial OF Service , Ip-vorratsdatenspeicherung

Erschienen 8. Juli 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.

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BGH erlaubt 7-Tage-Speicherung dynamischer IP-Adressen | Abmahnung-Blog.de

Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline 0800/1004104 » Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.01.2011 (Az.: III ZR 146/10) entschieden, dass die 7-tägige Speicherung dynamischer IP-Adresse zulässig ist.


BGH: kurzfristige Speicherung dynamischer IP-Adressen ist zulässig - Rechtsanwaltskanzlei DURY - Saarbruecken, Trier, Zweibruecken

In seinem Urteil vom 13.1.2011 – Az.: III ZR 146/10 - hat der Bundesgerichtshof die kurzfristig