OLG Frankfurt zur Erschöpfung bei Verkauf einer reinen Softwarelizenz

Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß vom 12.5.09 – 11 W 15/09 - zu einer viel diskutierten Frage des Softwarerechts im Rahmen einer PKH-Entscheidung Stellung nehmen dürfen und entschieden, daß bei einem Kauf einer reinen Softwarelizenz, bei welchem die Software nicht auf einem Datenträger übergeben wird, auch keine Erschöpfung an dem urheberrechtlichen Vervielfältigungsrecht des Softwareherstellers eintritt.

Leitsatz:

Räumt ein Softwarehersteller dem Ersterwerber eine Volumenlizenz ein, so ist der Ersterwerber ohne Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, überzählige Lizenzen an Zweiterwerber zu übertragen, indem er diese zum selbständigen download ermächtigt oder ihn ein sogenanntes Echtheitszertifikat mit Produktkey überlässt.

Der Erschöpfungsgrundsatz des § 17 Abs.2 UrhG sei nämlich ausweislich seines Wortlauts nur auf die Weitergabe von Werken, nicht dagegen auch auf Rechte anzuwenden. Die Vorschrift lautet wie folgt:

Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden,…

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Themen: Software , Olg Frankfurt , Erschöpfung , Download , Weiterverkauf
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 19. Mai 2009 auf http://www.olnhausen.com.

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OLG Frankfurt zur Erschöpfung bei Verkauf einer reinen Softwarelizenz

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