OLG Frankfurt entscheidet nochmals zur Haftung für privates W-LAN

Der Bundesgerichtshof hatte in seiner umstrittenen Entscheidung “Sommer unseres Lebens” eine Störerhaftung des Betreibers eines privaten W-LANs für Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing bejaht und das Verfahren an das OLG Frankfurt zurückverwiesen.

Das OLG Frankfurt hat nunmehr mit Urteil vom 21.12.2010 erneut zur Sache entschieden und den Beklagten verurteilt. Interessant ist hierbei der Tenor, der lautet, es zu unterlassen, Dritten zu ermöglichen, die Tonaufnahme (…) über seinen Internetanschluss zugä…

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Themen: Privates , Filesharing , Bundesgerichtshof , Olg Frankfurt , Kornmeier , W-lan

Erschienen 12. Februar 2011 auf http://www.internet-law.de/.

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