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OLG Frankfurt a.M. urteilt: Abstracts auf Perlentaucher.de zulässig

am 11.12.2007 von kriegs-recht.de

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufungen von FAZ und Süddeutscher Zeitung in den so genannten “Perlentaucher-Verfahren” zurückgewiesen.
Perlentaucher.de ist ein Kulturmagazin im Internet, das auf seiner Webseite unter anderem neu erschienene Bücher vorstellt und rezensiert. FAZ und Süddeutsche Zeitung stören sich daran, dass Perlentaucher.de nicht nur eigene Buchbesprechungen veröffentlicht, sondern daneben auch kurze, selbst angefertigte Zusammenfassungen (so genannte “Abstracts”) von Rezensionen online stellt, die zuvor bei FAZ und Süddeutscher erschienen sind. Zum Teil enthalten diese Abstracts, für die Perlentaucher.de einigen Internet-Buchhändlern das Recht zur Nutzung einräumt, auch einzelne Zitate und Passagen aus …

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OLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de

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JuracityBlog / Die verkürzte Wiedergabe von journalistischen Beiträgen Dritter - hier Literaturrezensionen aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und der Süddeutschen Zeitung (SZ) auf Internetseiten kann unter bestimmten Voraussetzungen urhebe…

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