OLG Frankfurt a.M.: Unternehmerpflichten beim Verkauf einer privaten Post-Stempelsammlung über eBay? - Zur Abgrenzung von privater und gewerblicher Verkaufstätigkeit auf einer Internet-Handelsplattform.
am 10.04.2007 von http://www.medien-internet-und-recht.de
1. Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss
eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf
eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus
(vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006 VIII ZR 173/05 = BGHZ 167, 40 ff. =
<a href=http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=294 class=norm>MIR Dok. 79-2006</a>),
wobei eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich ist.
<br><br>
2. Bei der Frage, welches Maß an Planmäßigkeit und Dauerhaftigkeit die Verkaufstätigkeit
insoweit erreichen muss, ist auch die Funktion der Abgrenzung zwischen privater und
gewerblicher Tätigkeit zu beachten. Das Gesetz erlegt dem Unternehmer deshalb die
Beachtung der für ihn geltenden besonderen Vorschriften des Wettbewerbsrechts und
des sonstigen Zivilrechts, insbesondere über Belehrungs- und Informationspflichten,
auf, weil die Tätigkeit des Unternehmers von vornherein auf die Vornahme einer Vielzahl
von Geschäften ausgerichtet ist. Damit ist einerseits ein erhöhtes Schutzbedürfnis auf
Seiten der anderen Marktteilnehmer verbunden; andererseits versetzt die bei ihm vorhandene
Betriebsorganisation den Unternehmer auch in die Lage, sich auf die besonderen Anforderungen
einzustellen.
<br><br>
3. Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig
als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als PowerSeller registriert ist
(vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.07.2004 6 W 54/04 = GRUR 2004, 1042, Beschluss vom
22.12.2004 6 W 153/04 = GRUR-RR 2005, 319, 320).
4. Die (freiwillige) Registrierung als PowerSeller ist jedoch umgekehrt keine notwendige
Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese
Einstufung kann sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei …
Unternehmerpflichten beim Verkauf einer privaten Post-Stempelsammlung über eBay?
Handakte WebLAWg / Unternehmer ist nach der Legaldefinition des § 14 BGB eine Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und…
Vorsicht Unternehmer - Geld verdienen mit ebay
blog ::: medienrecht-informationen / Wer besonders häufig Sachen bei ebay versteigert, kann Unternehmer iSv § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein. Mit der Folge, dass man auch als nichtselbständige Privatperson die Vorschriften des Wettbewerbsrechts sowie des sonstigen…
OLG Frankfurt a.M. zum gewerbsmäßigen Handel bei Ebay
Heimspiel / Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss v. 21.3.2007 - 6 W 27/07) handelt der Betreiber eines Ebay-Shops auch dann gewerblich, wenn er dort innerhalb eines Jahres 484 Artikel aus seinem Privateigentum verkauft. In der Entscheid…
Top-Verkäufer bei eBay unterliegt Regeln des Wettbewerbsrechts
Handakte WebLAWg / Eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay ist regelmäßig als gewerblich einzustufen, wenn der Anbieter als „PowerSeller“ registriert ist. Die (freiwillige) Registrierung als „PowerSeller“ ist jedoch umgekehrt ke…
Zur Unternehmereigenschaft von Verkäufern bei eBay
Ref. Niemeyer / Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat sich in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung eingehend mit den Anforderungen befasst, die an die Einordnung eines eBay-Verkäufers als Unternehmer zu stellen sind. In der Beschwerdesache (Aktenzei…
LG Frankfurt a.M.: Handeln im geschäftlichen Verkehr auf eBay - Der Verkauf von 10 neuen oder neuwertigen, mit einer Marke gekennzeichneten Bekleidungsstücken lässt sich nicht mit einem privaten Gelegenheitsverkauf erklären, sondern begründet e
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Unter ein Handeln im geschäftlichen Verkehr i.S.v. § 14 Abs. 2 MarkenG fällt jede selbstständige wirtschaftlichen Zwecken dienende Tätigkeit, die nicht rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Handeln ist; die Verfolgung eines Erwer…
