OLG Frankfurt a.M.: "Teilnahmekarten sind separat im Handel erhältlich" - Zur Frage, zu welchem Zeitpunkt bei einem Gewinnspiel mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen anzugeben sind.

1. Eine umfassende Information über die Teilnahmebedingungen eines Gewinnspiels mit Werbecharakter hat spätestens im Zeitpunkt der Teilnahme zu erfolgen, was beispielsweise durch entsprechende Angaben auf der Teilnehmerkarte geschehen kann. Wird dem Verbraucher bereits in der Werbung eine unmittelbare (z.B. telefonische oder postalische) Teilnahmemöglichkeit eröffnet, so ist er zugleich über die Teilnahmebedingungen zu informieren, damit er über seine Teilnahme eine "informierte Entscheidung" treffen kann. <br><br> 2. Nicht in jeder Fernseh- oder Rundfunkwerbung in der ein Gewinnspiel mit Werbecharakter - ohne die gleichzeitige Eröffnung einer unmittelbaren Teilnahmemöglichkeit - lediglich angekündigt wird, ist eine vollständige Angabe der Teilnahmebedingungen zu verlangen. <br><br> 3. Maßgebend ist, welche Informationen für den Verbraucher zu welchem Zeitpunkt wesentlich oder wenigstens hilfreich sind. Im Rahmen einer Fernsehwerbung besteht stets die Gefahr, dass konkrete Informationen nicht oder nur unzureichend wahrgenommen werden. Dies spricht dafür, einen Hinweis auf weitere Informationsquellen für notwendig, aber auch ausreichend zu halten. Wollte man demgegenüber verlangen, dass schon in dem Werbespot selbst die Teilnahmebedingungen teilweise angegeben werden, so müsste sich daran die Frage anschließen, welche Teilnahmebedingungen erfasst werden sollen. Aus § 4 Nr. 5 UWG lässt sich darauf keine klare, Rechtssicherheit versprechende, Antwort entnehmen. Soweit allerdings ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht, weil Teilnahmebedingungen in bestimmten Punkten von dem abweichen, womit ein aufgeklärter Verbraucher rechnet, muss diesem Aufklärungsbedürfnis bereits durch klare und eindeutige Hinweise in dem Werbespot entsprochen werden. …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Olg Frankfurt
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 21. Mai 2007 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

BGH: Bei Gewinnspielwerbung im Fernsehen kann für die Teilnahmebdingungen auf Teilnahmekarten verwiesen werden

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 21. Dezember 2009 — BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07 §§ 3; 4 Nr. 5 UWG Der BGH hat entschieden, dass eine Fernsehwerbung für ein Gewi…

Fernsehwerbung mit Gewinnspiel

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 14. März 2010 — Streitgegenstand der hiesigen Entscheidung war eine Fernsehwerbung der Beklagten, in welcher diese für den Kauf eines Nassrasierer…

BGH: „FIFA-WM-Gewinnspiel“ – zu den Informationspflichten des Werbefernsehens bei Gewinnspielen

Dr. Graf | 22. Juli 2010 — Rechtsnormen: §§ 3, 4, 8, 12 UWG; EG-Richtlinie Nr. 2005/29 Mit Urteil vom 09.07.2009 (Az. I ZR 64/07) hat der Bundesgerichts…

BGH: FIFA-WM-Gewinnspiel

Internet-Law | 16. Dezember 2009 — Der Bundesgerichtshof hat mit einem heute veröffentlichten Urteil vom 09.07.2009 (Az.: I ZR 64/07) entschieden, dass die Vorschrfi…

BGH: Einwilligungserklärung für Werbeanrufe - Zum Tranzsparenzgebot des § 4 Nr. 5 UWG bei Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele mi…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 29. Mai 2011 — 1. Die auf einer Teilnahmekarte für ein Gewinnspiel unter der Rubrik "Telefonnummer" enthaltene Angabe Zur Gewinnbenachrichtigung …

Telefonische Gewinnbenachrichtigung: 0190 - “Gewinnbenachrichtigung”

Blickpunkt Recht & Steuern | 26. September 2005 — Der Hinweis auf eine „Gewinn-Auskunft“ unter Angabe einer 0190-Telefonnummer stellt nach Ansicht des Bundesgerichtshofs eine na…

Bundesgerichtshof entscheidet über Klausel zur Einwilligung in Telefonwerbung bei einem Gewinnspiel

DOPATKA | 26. Mai 2011 — In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der Frage auseinandergesetzt, ob auf einer Gewinnspielkarte …

Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen und Fernsehwerbung

Rechtslupe | 17. Dezember 2009 — Nach § 4 Nr. 5 UWG handelt unlauter, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen…

Gewinnspiele, Teilnahmebedingungen und Fernsehwerbung

Rechtslupe | 17. Dezember 2009 — Nach § 4 Nr. 5 UWG handelt unlauter, wer bei Preisausschreiben oder Gewinnspielen mit Werbecharakter die Teilnahmebedingungen…

Preisausschreiben Recht: Preisausschreiben – aber richtig!

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Juli 2009 — Mal schnell ein Preisausschreiben veranstalten? Vielleicht auch noch mit dem Ziel, nebenbei den Absatz der eigenen Produkte zu …