OLG Frankfurt a.M.: Preisangaben im Internethandel - Zu den Anforderungen an die Angaben über Liefer- und Versandkosten sowie den Umsatzsteuerhinweis und zur wettbewerbsrechtlichen Relevanz fehlerhafter Preisangaben im Internethandel. Zur Frage, ob
am 13.06.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Bei gewerblichen Angeboten zum Abschluss von Fernabsatzverträgen gegenüber Letztverbrauchern ist nach
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PAngV zusätzlich zu § 1 Abs. 1 PAngV anzugeben, dass die geforderten Preise die Umsatzsteuer enthalten.
2. Im Internethandel kann es genügen, wenn die durch § 1 Abs. 2 PAngV geforderten Angaben alsbald sowie
leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite gemacht werden (§ 1 Abs. 6 PAngV). Erforderlich
ist allerdings, dass eine solche Seite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden muss
(BGH, Urteil vom 04.10.2007 - Az. I ZR 143/04 = - Versandkosten).
Informationen in lediglich über allgemeine Links erreichbaren Rubriken genügen regelmäßig nicht. Denn der Kaufinteressent ruft
erfahrungsgemäß nur solche Seiten auf, die er zur Information über die Ware benötigt oder zu denen er durch einfache Links
oder durch klare unmissverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt wird (thematische Verknüpfung).
Dies ist bei einem Menüpunkt wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Service nicht der Fall (BGH a.a.O.).
3. Gleiches gilt im Internethandel grundsätzlich für die Angabe der Liefer- und Versandkosten.
4. Die Vorschriften der Preisangabenverordnung sind dazu bestimmt, dass Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer im
Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zu regeln (BGH, Urteil vom 15.01.2004 - Az. I ZR 180/01 - Frühlingsgefühle). Sie sollen durch
eine sachlich zutreffende und vollständige Information der Verbraucher die Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und
durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber den Unternehmern stärken
(st. Rspr., vgl. nur: BGH, Urteil vom 03.06.2003 - Az. I ZR 211/01 - Telefonischer Auskunftsdienst).
5. Die Verletzung einer Marktverhaltensregelung im Sine des § 4 Nr. 11 UWG begründet …
BGH: Versandkosten - Gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) wird bei Internetangeboten nicht verstoßen, wenn neben der Abbildung einer Ware nur deren Preis genannt und nicht auf derselben Internetseite darauf hingewiesen wird, dass der Preis die
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Unterlassungsantrag, der auf das Verbot gerichtet ist, Artikel des Sortiments ohne den eindeutig zuzuordnenden und leicht erkennbaren Hinweis darauf zu bewerben, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe zusätzlich Liefer- und Versandkosten an…
Angaben zu Umsatzsteuer und Lieferkosten im Internetversandhandel – BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04
Wettbewerbsrecht-Blog.de / Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Urteil vom 04.10.2007 entschieden, dass im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten nicht auf d…
AGBs für Fernabsatzverträge von Spielkonsolen und Zubehör bei Quelle auf dem Prüfstand
Recht Medial / Die Kollegen von Jur-Blog.de verweisen heute auf ein sehr interessantes Urteil des OLG Frankfurt, in dem die AGBs von Quelle betreffend den Fernabsatz von Spielekonsolen und dessen Zubehör “auseinandergenommen” und vielerseits bemängelt…
Bundesgerichtshof : Preisangaben im Internethandel - Angaben zur Umsatzsteuer sowie Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf der Artikelseite selbst angegeben werden.
MEDIEN INTERNET und RECHT / BGH, Urteil vom 4.10.2007 Az. I ZR 143/04 Versandkosten; Vorinstanzen: OLG Hamburg, Urteil vom 12.8.2004 Az. 5 U 187/03, LG Hamburg, Urteil vom 4.11.2003 Az. 312 O 484/03 Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivil…
OLG Stuttgart: Preissuchmaschinen & Preisangaben - Wird eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt, so ist die von der Preisangabenverordnung bezweckte Vergleichbarkeit im Endpreis nicht gewährleistet. Zur
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV stellt eine Marktverhaltensregel dar. Preisangaben sollen durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation die Preiswahrheit und Preisklarheit gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmögl…
OLG Frankfurt a. M.: Abmahnung fehlerhafter AGB und Online-Preisangaben (ohne MWSt)
§§ Jur-Blog.de §§ / Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07 - ´Quelle.de´ - Das Gericht hat eine umfassende Überprüfung der Preisangaben und der Allgemeinen Geschäftbedigungen (AGB) des Versandhauses Quelle vorgenommen. Im Verfahren ging…
