OLG Frankfurt a.M.: Keine Markenverletzung durch AdWords-Werbung - Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword für eine AdWords-Werbung im Rahmen der Ergebnisseiten einer Suchmaschine stellt keine kennzeichenrechtlich relevante Benutzungshandlun
am 08.03.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Die Benutzung eines Zeichens ist nur dann kennzeichenrechtlich relevant, wenn dabei der
Funktion der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, als Herkunftshinweis der Ware oder Dienstleistung zu wirken,
genutzt wird. Das ist der Fall, wenn ein Zeichen in einer Art und Weise benutzt wird, die der Verkehr
als Ursprungsbezeichnung für die betroffenen Waren oder Dienstleistungen auffasst (BGH, Urteil 13.09.2007 - Az. I ZR 33/05
- THE HOME STORE = ;
EuGH, Urteil vom 11.09.2007 - Az. C-17/06 = GRUR 2007, 971 - Céline).
2. Für den Fall der Metatags ist eine kennzeichenmäßige Benutzung gegeben, wenn der Betreiber einer Internetseite in dem
für den Benutzer nicht ohne weiteres sichtbaren Quelltext ein (fremdes) Kennzeichen als Suchwort verwendet, um auf diese
Weise bei der Benutzung von Suchmaschinen wie Google eine Trefferhäufigkeit seines Internetauftritts zu erhöhen
(BGH, Urteil vom 18.05.2006 - Az. I ZR 183/03 = ). Hiervon unterscheidet sich der Fall der AdWord-Werbung dadurch, dass nicht das
Suchergebnis an sich und damit die Trefferliste, sondern lediglich die Platzierung einer Werbeanzeige beeinflusst wird
(a.A. im Sinne einer Gleichbehandlung von Metatags und AdWords:
OLG Braunschweig, Beschluss vom 05.12.2006 - Az. 5 W 23/06 = WRP 2007, 435 ff = ;
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.12.2006 - Az. 2 W 177/06,
OLG Dresden, Urteil vom 09.01.2007 - Az. 14 U 1958/06 = K&R 2007, 269 ff =
und
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.08.2007 - Az. 2 U 23/07 = WRP 2007, 1265 ff ).
3. Ob eine kennzeichenmäßige Benutzung eines fremden Zeichens vorliegt, bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung.
Entscheidend ist, ob ein Zeichen durch eine konkrete Benutzung im Verkehr als betrieblicher Herkunftshinweis
verstanden wird …
Oberlandesgericht Frankfurt a.M. : AdWords & Markenverletzungen - Die Verwendung einer fremden Marke als Keyword in einer als Werbung erkennbaren AdWords-Anzeige stellt keine kennzeichenrechtich relevante Nutzungshandlung dar.
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