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OLG Frankfurt a.M.: Keine Einstweiligkeit bei Auskunftsansprüchen - Einstweilige Verfügungen, die auf die Erteilung von Auskünften gerichtet sind, sind grundsätzlich mangels Einstweiligkeit unzulässig.

am 21.01.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT

1. Ein Fall des § 940 ZPO (Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes) ist nur dann gegeben,
wenn die geschuldete Handlung aufgrund der äußeren Gegebenheiten so kurzfristig erbracht werden muss, dass
die Erwirkung eines Titels im ordentlichen Verfahren nicht möglich ist.
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2. Was im System des einstweiligen Rechtsschutzes Hauptsache ist, wird durch den Verfügungsan-spruch bestimmt (hier:
durch den Anspruch auf Versendung eines Schreibens).
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3. Führt die Erfüllung des Verfügungsanspruchs im Wege der einstweiligen Verfügung nicht nur zu einer
vorübergehenden Regelung, sondern zu einer absoluten Endgültigkeit, liegt hierin bereits die …

BGH: Anforderungen an eine Abschlusserklärung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Gerade im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und des Rechts der Neuen Medien werden eine erhebliche Anzahl der Rechtsstreitigkeiten durch einstweilige Verfügungen endgültig beendet.Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Rechtsbehel…

OLG Frankfurt: Beschränkung der Eilbedürftigkeit bei einstweiliger Verfügung

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 14.07.2005 - Az.: 16 U 23/05) hatte über die Eilbedürftigkeit bei einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.Eine einstweilige Verfügung ist ein gerichtlicher Rechtsbehelf. Sie ist Teil des sog. einstweiligen Rec…

OLG Frankfurt a.M.: Anspruch auf Datenauskunft nicht mittels einstweiliger Verfügung durchsetzbar

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 12.12.2007 - Az.: 23 U 132/07) hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch auf Herausgabe von Daten nicht mittels einer einstweiligen Verfügung durchsetzbar ist, da dies andernfalls die Hauptsache vorwegnimmt:Denn die…

LG Bonn: nachträglich zurückgewiesen - Bei nachträglichen Erkenntnisses des Gerichts hinsichtlich einer Rechtsmissbräuchlichkeit der, einer einstweiligen Verfügung vorausgehenden, Abmahnung ist diese aufzuheben und der zu Grunde liegende Antr

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Wenn ein mittelständisches Unternehmen dazu übergeht, in kürzester Zeit eine Vielzahl vom Verfahren anhängig zu machen, ist die Fragestellung nahe liegend, ob dieses - formal als Verfügungskläger auftretende Unternehmen - von dem eigentlic…

BGH: Rechtsanwaltsgebühren für Abschlussschreiben - Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts gehört hinsichtlich der Anwaltsgebühren zur angedrohten Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Das Abschlussschreiben eines Rechtsanwalts, mit dem nach Erwirkung einer auf Unterlassung einer Äußerung gerichteten einstweiligen Verfügung der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, den Verfügungsanspruch anzuerkennen und auf Widerspruch so…

OLG Celle: Dringlichkeitsvermutung - Zwar wird die Dringlichkeit in Wettbewerbsprozessen grundsätzlich vermutet (§ 12 Abs. 2 UWG). Dennoch sind auch hier die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Zwar wird die Dringlichkeit in Wettbewerbsprozessen grundsätzlich vermutet (§ 12 Abs. 2 UWG). Dennoch sind auch hier die wechselseitigen Interessen gegeneinander abzuwägen. Das Interesse des Klägers muss dasjenige der Beklagten so überwiege…

Abschlussschreiben löst neue Gebühren aus

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbs- oder Urheberrecht ist genau das, was der Name sagt: eine einstweilige, also vorläufige Entscheidung. Grundsätzlich hat diese Einstweilige Verfügung nicht dauerhaft Bestand, sondern es muss noch die Haup…

Wikipedia - viel Lärm um Nichts

Obiter Dictum / Das Amtsgericht Charlottenburg hat laut heise.de eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland erlassen. Diesem ist es nun untersagt, eine Weiterleitung von ihrer Domain wikipedia.de auf de.wikipedia.org zu schalten. Hintergrund…

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Rechtsanwalt Thomas Gramespacher

Onlinepublikation zum Medien- und Internetrecht

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