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OLG Frankfurt a.M.: Abstracts - Die Wiedergabe einer Kurzfassung von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) kann zulässig sein, wenn das Abstract einen eigenständigen schöpferischen Gehalt aufweist der dazu führt, dass ein ausreichender innerer Abs

am 02.02.2008 von http://www.medien-internet-und-recht.de

1. Aus § 12 Abs. 2 UrhG ist im Wege des Umkehrschlusses zu entnehmen, dass nach
Veröffentlichung des Originalwerkes Inhaltsmitteilungen erlaubt sein können,
dass also allein der Umstand, dass der Inhalt eines veröffentlichten Werkes mitgeteilt wird,
nach dem Willen des Gesetzgebers nicht für sich genommen den Tatbestand einer unfreien
und damit nur mit Zustimmung des Urhebers statthaften unfreien Bearbeitung des Originalwerkes erfüllt.
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2. Danach hängt die urheberrechtliche Zulässigkeit der Wiedergabe von Kurzfassungen von Originalrezensionen (Abstracts)
davon ab, ob in ihnen eine freie Nutzung der Originalrezensionen i.S.v. § 24 UrhG oder eine
unfreie Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG zu sehen ist.
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3. Voraussetzung für eine freie Benutzung nach § 24 Abs.1 UrhG ist zunächst ein eigenes
Werkschaffen des Abstract-Verfassers. Die eigene persönliche Schöpfung liegt hierbei
in der Ermittlung des Kerngehalts der Original-Rezensionen und in der
Komprimierung der gesamten Rezension auf diesen Kerngehalt. Die schöpferische Leistung der Abstract-Verfasser
besteht danach darin, auf knappstem Raum den wesentlichen Inhalt der deutlich umfangreicheren
Original-Rezensionen wiederzugeben. Dies entspricht vom Niveau her dem Schaffen des Autors
eines Sammelwerks nach § 4 Abs.1 UrhG, freilich mit der Maßgabe, dass hier nicht zusammengetragen, sondern komprimiert wird.
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4. Entscheidend für die Abgrenzung zwischen freier Benutzung nach § 24 UrhG und unfreier Bearbeitung
nach § 23 UrhG ist grundsätzlich, ob angesichts der Eigenart des neuen Werkes die entlehnten
eigenpersönlichen Züge des geschützten Werkes verblassen (BGH GRUR 1994, 191, 193 – Asterix-Persiflagen, st. Rspr.).
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5. Im Fall von Abstracts ist anhand differenzierter Kriterien zu beurteilen, ob diese
aufgrund eines eigenschöpferischen Schaffens einen so großen inneren Abstand zum benutzten Werk einhalten,
dass sie als selbständig anzusehen sind. Ob eine solche, gegenüber dem Originalwerk …

OLG Frankfurt: Keine Urheberrechtsverletzung durch Kurzzusammenfassungen von Buchrezensionen Dritter (Abstracts) - perlentaucher.de

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MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Auch Teile von auf Filmträgern aufgenommenen Filmwerken und Laufbildern genießen Leistungsschutz nach §§ 94, 95 UrhG. 2. Die Bestimmungen der §§ 95, 94 UrhG schützen die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Filmherstellers u…

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