OLG Frankfurt a.Main: Kein Verkauf überschüssiger Windows-Echtheitszertifikate

Was war passiert? Ein Händler bot bei eBay mehrere Echtheitszertifikate (COA) für die Software „Windows XP Professional“ an. Ein COA ist ein vom Hersteller herausgegebenes Zertifikat zum Schutz gegen Produktpiraterie, welches neben der Marke „Microsoft“ den Namen der jeweiligen Software sowie die für die Programminstallation nötige Seriennummer (Product - Key) enthält.

Die von dem Händler angebotenen COAs stammten aus Volumenlizenzen, die von Dritten beim Hersteller erworben wurden. Diese verkauften überschüssige Lizenzen an den Händler zum Weiterverkauf.

Hiergegen ging Microsoft vor und erwirkte eine einsteilige Verfügung beim Landgericht Frankfurt a. Main, die dem Händler untersagte, ohne Einwilligung des Herstellers Echtheitszertifikate anzubieten, feilzuhalten und/oder sonst wie in den Verkehr zu bringen.

Gegen die einstweilige Verfügung legte der Händler Widerspruch ein und beantragte Prozesskostenhilfe.

Zur Begründung führte der Händler aus, dass der Hersteller bei Volumenlizenzen seinen Großkunden gestatte, das Programm zu vervielfältigen und die Vervielfältigung zu verkaufen. Der Hersteller habe damit das Kopieren seiner Programme diesen Kunden gestattet. Bei diesem Vertriebsweg werde das kopieren nur durch die COAs als einzige Verkörperung beschränkt, da der darauf enthaltene Productkey für eine einmalige Installation erforderlich sei.

Eine Rechtsverletzung durch die Weiterveräußerung der überschüssigen Lizenzen liege nicht vor, da der Hersteller mit dem Erstverkauf des COA dessen Benutzung zugestimmt habe und Markenrechte und Urheberrechte, insbesondere das urheberrechtliche Verbreitungsrecht erschöpft seien.

Das Landgericht wies den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem wegen fehlender Erfolgsaussicht zurück. Der Händler wandte sich daher mit einer Beschwerde an das Oberlandesgericht.

Wie entschied das OLG Frankfurt a. Main? Die Oberlandesrichter (Beschluss vom 12.05.2009 - 11 W 15/09) wiesen die Beschwerde als unbegründet ab und verweigerten dem Händler ebenfalls Prozesskostenhilfe. Erschöpfung sei im vorliegenden Fall nicht eingetreten. Erschöpfung kann nur an bestimmten – körperlichen – Werkexemplaren eintreten und nicht an Rechten bzw. Rechte verkörpernden Urkunden, so die Frankfurter Richter.

Wie bereits das OLG München vertritt das OLG Frankfurt am Main die Auffassung, dass es bei Lizenzen, die nur zum Download von Software berechtigen, nicht zu einer Erschöpfung kommen kann. Dies sei nur beim Vertrieb per Datenträger möglich.…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Ebay , It-recht , Zertifikat , Urheber , Olg Frankfurt , Microsoft , Seriennummer , Echtheitszertifikat Windows XP
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 26. Mai 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Echtheitszertifikat Windows XP:

Veräußerung von Softwarelizenzen durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 21. Mai 2009 — Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entsch…

Verkauf von Software-Echtheitszertifikaten (COAs) durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig

Die herrschende Meinung | 25. Mai 2009 — Mit einem Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Erst…

OLG Frankfurt a.M.: Handel mit Software-Echtheitszertifikaten und Product-Keys - Der Ersterwerber einer so genannten Volumenlizenz…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 12. Juni 2009 — 1. Enthalten Software-Echtheitszertifikate (COA - Certificate of Authenticity) auch eine für die Programminstallation nötige Serie…

Zur Weiterverbreitung von Download-Software

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 29. Juni 2009 — Die Frage, ob eine urheberrechtliche Erschöpfung auch bei online zugespielten Programmen und insbesondere bei sog. Volumenlizenzen…

Veräußerung von Software-Echtheitszertifikaten durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig

Das Blog für IT-Recht | 12. Juni 2009 — Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens en…

Veräußerung von Software-Echtheitszertifikaten durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig

Das Blog für IT-Recht | 12. Juni 2009 — Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens en…

OLG Frankfurt: Handel mit Gebrauchtsoftware

Internet-Law | 20. Mai 2009 — Mit Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der…

Windows Coa Seriennummer: Veräußerung von Softwarechtheitszertikaten (COA) ohne Einverständnis unzulässig

Dr. Behrmann & Härtel | 22. Mai 2009 — Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden,…

OLG Frankfurt a.M.: Kein isolierter Verkauf von Microsoft-Echtheitszertifkaten / Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur in Bezug a…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Juni 2009 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09 §§ 34, 69 c, 97 UrhG Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, d…

Handel mit Software-Echtheitszertifikaten

Rechtslupe | 21. Mai 2009 — Die Veräußerung von Software-Echtheitszertifikaten (COAs) durch ihren Erwerber ist nach einer aktuellen Entscheidung des Ober…