OLG Frankfurt a. Main: Filesharing-Abmahnungen werden für Rechteinhaber teuer

Was war passiert? Ein Rechteinhaber wollte Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen verfolgen und stellte beim Landgericht Frankfurt a. Main erfolglos den Antrag, einen Anspruch auf Auskunft anzuordnen. Gegenstand des Antrags waren 199 IP-Adressen und 55 unterschiedliche Werke die über diese IP-Adressen zum download angeboten worden seien.

Der Rechteinhaber erhielt daraufhin eine Gebührenrechnung des Gerichts in Höhe von EUR 39.800,- (199 x EUR 200,-), da jede IP-Adresse ein gesonderter Antrag sei. Dies hielt der Rechteinhaber für überhöht und verlangte eine Reduzierung der Gebühr auf EUR 200,-, da es sich ja nur um einen Antrag gehalten habe.

Wie entschied das OLG Frankfurt a. Main? Das Gericht half der Beschwerde des Rechteinhabers mit seiner Entscheidung (Beschluss vom 15.04.2009 – Az. 11 W 27/09) nur teilweise ab.

Das Gesetz sehe die Gebühr von EUR 200,- pro Antrag vor, wobei sich aus dem Gesetz nicht klar ergebe, was unter einem Antrag im Sinne der Vorschrift zu verstehen sei. Die gebühr diene jedoch der Entschädigung des mit der Prüfung verbundenen Aufwands. Dabei hat das Gericht nach der Vorstellung des Gesetzgebers im Rahmen der Entscheidung abzuwägen, ob der Antragsteller Inhaber eines geistigen Schutzrechts ist, ob eine Verletzung dieses Rechts angenommen werden kann und ob die Schwere der Rechtsverletzung den Grundrechtseingriff rechtfertigt.

Es könne daher nicht sein, dass ein Antrag mit mehreren IP-Adressen und verschiedene urheberrechtlich geschützten Werke nur EUR 200,- betrage, denn der Aufwand für die Bearbeitung steige, je mehr unterschiedliche Sachverhalte das Gericht zu beurteilen habe.

Entgegen der früher vertretenen Auffassung des OLG Frankfurt a. Main (Beschluss vom 27.11.2008 – Az. 11 W 37/08) komme es jedoch nicht auf die Zahl der IP-Adressen an, für die Auskunft begehrt werde. Denn aus der Anzahl der IP-Adressen könne nicht auf die Anzahl der Personen geschlossen werden und es erfordere auch nicht den 199fachen Aufwand die Anordnung im vorliegenden Fall …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Abmahnung , Filesharing , Urheber , Olg Frankfurt , Landgericht Frankfurt , IP Adresse , Abmahnung Filesharing 2009
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 15. Mai 2009 auf http://www.pfitzer-law.de/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren
Auch zu Abmahnung Filesharing 2009:

OLG Frankfurt: Schwere Zeiten für Filesharing-Abmahner - Auskünfte zu 55 illegal angebotenen Werken kosten 11.000,00 EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 20. Mai 2009 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 15.04.2009, Az. 11 W 27/09 § 128c Nr. 4 KostO, § 101 Abs. 9 UrhG Das OLG Frankfurt a.M. h…

Vorfeldrecherche für Filesharing-Abmahnungen kann teuer werden

Rechtschaftswirt | 28. Mai 2009 — Ein Antraug bei der Staatsanwaltschaft gibts nicht umsonst. Inhaber von Urheberrechten können mittlerweile mit richterlicher An…

OLG Frankfurt am Main: Kein Anspruch von Rechteinhabern auf Vorratsdaten

IT-Rechtsinfo | 12. Juni 2009 — Hintergrund: Ein Rechteinhaber eines, aus Trailern bestehenden, Pornofilms entdeckte, dass dieser in Internettauschbörsen angebote…

OLG Düsseldorf: 1 Werk, 160 IP-Adressen, 200,00 EUR - Für die bei Anträgen nach § 101 Abs. 9 UrhG nach § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO a…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 7. April 2009 — 1. Für die bei Anträgen nach § 101 Abs. 9 UrhG nach § 128c Abs. 1 Nr. 4 KostO a.F. (§ 128e Abs. 1 Nr. 4 KostO n.F.) anfallenden Ge…

Keine Speicherung von Verbindungsdaten „ auf Zuruf“

LBR-Blog | 15. Januar 2010 — Ein Rechteinhaber, dessen Werke in Tauschbörsen zum Download angeboten werden, kann die Verbindungsdaten – welche zur Durchs…

OLG Frankfurt a. Main: Keine Vorab-Speicherung von Verbindungsdaten

S.O.S. - Hilfe bei Abmahnung wegen Filesharing | 30. Januar 2010 — Das OLG Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Internetprovider nicht dazu verpflichtet ist, Verbindungsdaten für künftige…

Beschluss des OLG Köln: Offensichtliche Rechtsverletzung bei erheblichen Zweifeln an einer zutreffenden Ermittlung der IP-Adressen…

abmahnschutz24.de | 8. März 2011 — Nach einem jüngst ergangenen Beschluss des OLG Köln vom 10.02.2011 (AZ.: 6 W 5/11) ist bei begründeten Zweifeln an einer zuve…

Gerichtskosten Olg: OLG Düsseldorf: Gerichtskosten für die Auskunft zu 160 IP-Adressen betragen einmalig 200,00 EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 7. April 2009 — OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.03.2009, Az. I-10 W 11/09 § 101 Abs. 9 UrhG, § 128 c Abs. 1 Nr. 4 KostO Das OLG Düsseldorf…

OLG Köln: Keine Auskunftsanspruch in Filesharing-Fällen bei Zweifel an der Zuverlässigkeit der Software zur Erfassung der IP-Adres…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 17. Mai 2012 — OLG Köln Beschluss vom 20.01.2012 6 W 242/11 Das OLG Köln hat völlig zu Recht entschieden, dass Rechteinhaber in Filesharing-Fälle…

Verkehrsdatenspeicherung: LG Hamburg: Abkehr von der Verkehrsdatenspeicherung "auf Zuruf"

DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 10. Januar 2011 — In mehreren Entscheidungen (wir berichteten) hatte das Landgericht Hamburg bisher angenommen, dass Access-Provider verpflicht…

Entscheidung