OLG Frankfurt a.M.: Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung beträgt bei Beteiligung eines Verbraucherschutzverbandes im Eilverfahren 15.000 EUR

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.08.2011, Az. 6 W 70/11 § 3 ZPO

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Streitwert für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 15.000,00 EUR beträgt. Dies sei allerdings nur dann der Fall, wenn der Antragsteller ein Verbraucherschutzverband sei, da hier ein erhebliches allgemeines Interesse an einer zutreffenden Belehrung bestehe. Mache hingegen ein Mitbewerber entsprechende Ansprüche geltend, sei der Streitwert regelmäßig sehr gering zu bemessen, weil dieser nur mittelbar betroffen sei. Zum Volltext des Beschlusses:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Beschluss

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert. Der Streitwert des Eilverfahrens wird auf 15.000,- € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet (§ 68 III GKG).

Gründe

Die zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Das Interesse des Antragstellers an der Durchsetzung des mit dem Eilantrag geltend gemachten Unterlassungsbegehrens erscheint mit dem in der Antragsschrift vorgeschlagenen Streitwert von 15.000,- € zutreffend bemessen.

Allerdings entspricht es der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Senats, dass der Streitwert für Unterlassungsansprüche von Mitbewerbern gegen die Verwendung fehlerhafter Widerrufsbelehrungen regelmäßig sehr gering zu bemessen ist, weil die Interessenlage des Mitbewerbers durch einen solchen Wettbewerbsverstoß nur mittelbar berührt wird (vgl. Senat, Beschl. v. 12.11.2009 - 6 W 164/09; OLGR 2006, 976; jeweils m.w.N.). Dieser Erwägungen lassen sich jedoch auf die Bewertung des Unterlassungsinteresses von Verbraucherschutzverbänden nicht übertragen. Denn wie der Senat in den genannten Entscheidungen ebenfalls ausgeführt hat, besteht zum Schutze der Verbraucher durcha…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Frankfurt , Streitwert , Senat , Widerrufsbelehrung , Unterlassung , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Einstweilige Verfügung , Verbraucher , Eilantrag , Olg Frankfurt , Oberlandesgericht Frankfurt , Beteiligung , Gering , Eilverfahren , Gkg , Fehlerhaft , 15.000 Eur , Verbraucherschutzverband , Verbraucherschutzverbände
Rechtsgebiet: Widerrufsrecht

Erschienen 1. November 2011 auf http://damm-legal.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

15.000,00 EUR Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

kanzlei.biz | 25. Oktober 2011 — Eigener Leitsatz: Der Streitwert eines Unterlassungsanspruchs seitens eines Mitbewerbers wegen einer fehlerhaften Widerrufsbele…

OLG Karlsruhe: Streitwert für fehlerhafte Widerrufsbelehrung und unzureichende Garantieangaben beträgt 3.000,00 EUR

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 25. September 2010 — OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.06.2010, Az. 4 W 19/10 §§ 32 Abs. 2 RVG; 68 Abs. 1 S. 1 GKG; 12 Abs. 4 UWG Das OLG Karlsruh…

OLG Frankfurt - Streitwert des Unterlassungs- anspruchs bei Fehlen des Impressums & Widerrufsrechts

Anwaltskanzlei von Olnhausen | 31. Oktober 2006 — Das OLG Frankfurt hat mit Beschluß v. 17.8.2006 - 6 W 117/06 (Volltext) entschieden, daß das Interesse der Antragstellerin am…

Streitwert Abmahnung Arbeitsrecht Garantie: Klassiker Abmahnung wegen Widerrufsbelehrung: Streitwert von 3000 Euro

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 20. September 2010 — Das OLG Karlsruhe (4 W 19/10) stellt fest, dass bei einer Abmahnung wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein Streitwert …

BGH zum Streitwert bei Klagen von Verbraucherschutzverbänden

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 24. Juni 2011 — Der Bundesgerichtshof hatte sich kürzlich zu so genannten “Lockvogel-Angeboten” geäußert (I ZR 183/09, “Irische Butter”, hier…

Streitwert bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung: 15.000 Euro?

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 5. Dezember 2011 — Der Streitwert bei Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist immer wieder Gegenstand von Streit – schließli…

"6 W 141/08": OLG Frankfurt a.M.: Streitwert für Abmahnung von Widerrufsbelehrung nur 1.000 EUR / Der Umsatz des Abmahners bestimmt den Streitwe…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 10. November 2008 — OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.11.2008, Az. 6 W 141/08 § 3 ZPO Das OLG Frankfurt a.M. hat mit diesem Beschluss erneut…

Was ist der gute Ruf des Anwaltes wert?

beck-blog | 21. April 2012 — Mit der Frage, wie der Streitwert einer Unterlassungsklage zu bemessen ist, mit der ein Rechtsanwalt den Vorwurf abwehren will,…

KG Berlin: 30.000,00 EUR Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung - Zum Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und gänzlich fe…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 4. August 2010 — 1. Bei unerbetener Telefonwerbung handelt es sich um einen massiven Angriff auf Verbraucherinteressen unter - nicht hinzunehmender…

OLG Düsseldorf: "... bis zu 900,- EUR" - Der Streitwert wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist bei einem großem Markt und…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 21. August 2007 — 1. Für die Bewertung des Interesses eines Mitbewerbers daran, dass einer anderer Mitbewerber die gesetzlichen Informationspflichte…