OLG Frankfurt a.M.: Keine Speicherung von Verbindungsdaten auf Vorabverlangen des Rechteinhabers

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.11.2009, Az. 11 W 53/09 §§ 101 UrhG, 113b TKG

Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es für die Inhaber von Urheberrechten, deren Verletzung im Internet droht, keine Möglichkeit gibt, von einem Internetprovider schon im Vorhinein die Speicherung von Verbindungsdaten zu fordern. Die Antragstellerin ist Inhaberin der Rechte an pornografischen Filmwerken, die im Wege des Filesharings über Internet-Tauschbörsen widerrechtlich verbreitet wurden. Sie verlangte Auskunft über die von ihr ermittelten IP-Adressen, über welche die Filme in den Tauschbörsen herauf-/heruntergeladen wurden. Die Antragsgegnerin, ein Internetprovider, hatte die fraglichen Daten jedoch bereits - in bei ihr üblicher Praxis - nach Beendigung der jeweiligen Verbindung gelöscht. Die Antragstellerin wollte den Provider daraufhin dazu verpflichten lassen, die für Auskünfte erforderlichen Verkehrsdaten solcher Verbindungen, bezüglich derer die IP-Adressen dem Provider (per E-Mail oder Fax) während einer laufenden Verletzungssession von der Antragstelleri…

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Themen: Filesharing , Frankfurt , Tkg , Provider , Vorratsdatenspeicherung , Daten , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Auskunft , Olg Frankfurt , Speicherung , Rechteinhaber
Rechtsgebiet: Urheberrecht

Erschienen 13. Januar 2010 auf http://damm-legal.de.

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