OLG Frankfurt a.M.: Abo-Falle begeht “gewerbsmäßigen Betrug” im Sinne von § 263 Abs. 2 Nr. 1 StGB / Berichtet von Dr. Damm und Partner

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 17.12.2010, Az. 1 Ws 29/09 § 263 Abs. 2 Nr. 3 StGB

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betrieb einer sog. Abo-Falle den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges erfüllt. Es ist unserer Erkenntnis nach das erste Mal, dass diese klare Erkenntnis auch gerichtlich bestätigt wurde. Die Vorinstanzen zeichneten sich durch überraschend zögerliches und damit wohlwollendes Verhalten gegenüber dem plagehaften Verhalten der Abo-Fallen aus. So hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im vorligenden Fall gegen zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges erhoben. Das LG Frankfurt a.M. lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens indes ab. Die Kunden seien von den Abo-Fallen-Betreibern nicht getäuscht w…

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Themen: Justiz , Frankfurt , Betrug , Beschluss , Straftat , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Abo-fallen , Olg Frankfurt , Staatsanwaltschaft Frankfurt , Nebenwirkungen , Abofalle , Abo-falle , Dr. Ole Damm , Dr. Damm & Partner , Dr. Damm Und Partner , Gewerbsmäßiger Betrug
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 13. Januar 2011 auf http://damm-legal.de.

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