OLG Frankfurt (11 W 58/07) Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsennutzung durch Familienangehörige ?

Neues von der Tauschbörsenfront: Keine Haftung des Anschlussinhabers bei Tauschbörsennutzung durch Familienangehörige?

Die Frage, inwieweit Eltern für Ihre Kinder bei einer Tauschbörsennutzung haften, ist außerordentlich umstritten. Für Hoffnung sorgt eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07, demzufolge die Prüfungs- und Überwachungspflichten nicht so weitreichend sind, wie das Landgericht Hamburg dies beispielsweise annimmt.

Auf der anderen Seite hat das Landgericht Köln in einer …

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Themen: Haftung , Frankfurt , Kollegen , Olg Frankfurt , Landgericht Hamburg

Erschienen 31. Januar 2008 auf http://verbraucherrecht.blogg.de/.

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