OLG erlaubt Vermittlung von Lottospiel im Internet

Seit diesem Jahr gilt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag. Dieser untersagt sowohl Lotterien als auch Sportwetten und Casinospiele im Internet. Aber haben sich tatsächlich alle Glücksspielanbieter und -vermittler aus dem In- und Ausland daran zu halten? Das OLG Koblenz erlaubt trotz des gesetzlichen Verbots die Vermittlung von Lottospielen im Internet - auch im Hinblick auf "erhebliche Bedenken" gegen die Zweck- und Verhältnismäßigkeit des Verbots und der Unvereinbarkeit mit europäischem Recht. Nach dem Beschluss des OLG Koblenz v. 20.01.2009 - 1 W 6/09 - dürfen Lottospieler zunächst auch weiterhin im Internet tippen. Das Gericht hat die rheinland-pfälzische Lottogesellschaft dazu verpflichtet, weiterhin Tipps des Internet-Anbieters Tipp24 AG anzunehmen. Die in Hamburg ansässige Gesellschaft hatte mit Lotto Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Vermittlung unter anderem von Lottospielen im Internet geschlossen. Zur Übersendung der jeweiligen Spielverträge hatte Lotto Rheinland-Pfalz der Gesellschaft eine elektronische Schnittstelle zum eigenen Computersystem zur Verfügung gestellt. Anfang Januar 2009 schloss Lotto sodann diese Schnittstelle, ohne den Vertrag zu kündigen. Mit dem daraufhin gerichteten Eilantrag, die elektronische Schnittstelle wieder zu öffnen, hatte das Unternehmen vor dem OLG nun Erfolg. Dabei führte der Senat in seinem Beschluss aus, dass zunächst der Vertrag mit der vermittelnden Gesellschaft nicht gekündigt worden sei. Allein das Verbot der Internetvermittlung von Lottospielen, welches aus dem Glücksspiel-Staatsvertrag der Länder folge, rechtfertige das Schließen der Schnittstelle nicht. Nach Ansicht der Richter bestehen "erhebliche Bedenken", ob die innerstaatliche Regelung nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union (EU) verstoße. In der Sache geht es um die Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines generellen Internetvermittlungsverbots zur Bekämpfung der Spielsucht. Im Ergebnis kann sich nach dem Beschluss der Koblenzer Richter das klagende Unternehmen auf einen gültigen Vertrag mit der deutschen Lotteriegesellschaft berufen, den diese …

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Themen: Hamburg , Vermittlung , Glück- & Gewinnspiele

Erschienen 27. Januar 2009 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

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