OLG Düsseldorf: Vertragsstrafen-Kampf (Widerrufbelehrung bei eBay)

OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az.I-20 U 220/08 – Red Leitsätze:

Der Unterlassungsvertrag ist nach allgemeinen Grundsätzen auszulegen und zu berücksichtigen, dass der Unterlassungsschuldner durch die Unterwerfungserklärung nur eine Wiederholungsgefahr beseitigen will. Der Umstand, dass die Abmahnung ausführt, aus welchen Vorschriften sich eine Verpflichtung zur Belehrung ergibt, ließ für die Beklagte noch nicht erkennen, welchen genauen Inhalt die von der Klägerin für erforderlich gehaltene Belehrung haben sollte.

Der vorliegende Fall zeigt, dass mit den rückläufigen Streitwerten bei Abmahnungen nun zusätzliche lukrative Einnahmequellen und Felder zum Kampf gegen Wettbewerber (zur „Marktbereinigung“) gesucht werden. Die früher z. T. bedenkenlos unterzeichneten oder unzureichend geprüften strafbewehrten Unterlassungserklärungen werden nun genutzt. Dass auch die Forderung einer Vertragsstrafe rechtsmissbräuchlich sein kann, ist durch die Entscheidung des OLG Düsseldorf nahe gelegt. Vorliegend scheitete die Forderung allerdings schon nach der methodischen Auslegung der Unterlassungserklärung. Es ist jedoch dringend in Rechtsprechung und Wissenschaft die Ausarbeitung von Fallgruppen überhöhter und unzulässiger Vertragsstrafen weiter zu entwickeln. Andernfalls droht nach und mit weiteren Abmahnwellen ein Vertragsstrafen-Kampf.

Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel – www.jur-blog.de

OLG Düsseldorf: Keine Vertragsstrafe trotz Verstoß gegen Unterlassungserklärung (Widerrufbelehrung bei eBay) OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2009, Az.I-20 U 220/08

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Oktober 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Kleve abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Gründe

A) Hinsichtlich des Sachverhalts wird gemäß § 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO auf die tatsächlichen Feststellungen der angefochtenen Entscheidung Bezug genommen.

Das Landgericht hat die Beklagte zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € und den Anwaltskosten für deren vorgerichtliche Geltendmachung verurteilt. Die Beklagte hatte ursprünglich in ihren auf der Handelsplattform eBay erscheinenden Angeboten keine Widerrufsbelehrung vorgesehen. Nach Abmahnung durch die Klägerin gab sie unter dem 07.05.2007 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab (Anlage 1 zur Klageschrift, Bl. 12 GA), in der sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 10.000,00 € verpflichtete, es “zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen über Waren mit privaten Endverbrauchern auf der Auktionsplattform Ebay a) den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über das Bestehen eines Widerrufs- / Rückgaberechtes zu informieren; …”

Die Klägerin hat…

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Themen: Verbraucherschutz , Ebay , Urteile , Unterlassungserklärung , Vertragsstrafe , Abmahnungen , Widerrufsbelehrung , Vertragsgestaltung , Verbraucher , Düsseldorf , Online-auktionen , Auslegung , Urteil Widerrufsbelehrung Verstoß Unterlassungserklärung Vertragsstrafe

Erschienen 29. Oktober 2009 auf http://www.jur-blog.de.

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