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OLG Düsseldorf verneint Störerhaftung von Usenet-Anbietern

am 30.01.2008 von Handakte WebLAWg

Anbieter von Usenet-Zugängen können vorerst aufatmen: In einem viel beachteten Berufungsverfahren, in dem die Urteilsbegründung nunmehr vorliegt, entschied das OLG Düsseldorf, dass sie nicht für News-Postings haften, in denen urheberrechtsverletzende Inhalte stecken (Az: I-20 U 95/07). Usenet-Provider seien nicht mit Hostern gleichzusetzen, sondern vielmehr mit Cache-Providern …

Betreiber eines Usenet-Servers haften nicht für Inhalte

JIPS News / Am 15. Januar hat das OLG Düsseldorf entschieden, dass die Betreiber von Usenet-Servern nicht für die Inhalte der Newsgroups welche sie spiegeln verantworlich sind.Ausgang des Verfahrens war eine Klage welche EMI gegen den Usenet-Provider Elbracht-…

OLG Düsseldorf: Keine Störerhaftung des Usenet Providers

BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht des Rechtsanwaltes Sascha Kremer hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, daß ein Usenet-Provider nicht dafür haftbar gemacht werden kann, daß über den Zugang, den er vermittelt, illegale Inh…

Usenet-Provider haften als Cache-Provider

RA Kadelke / So entschied das OLG Düsseldorf in einem jetzt bei dem Kollegen Kremer veröffentlichten Urteil. Anlass war das Begehren eines Tonträgerherstellers, einen Usenetprovider dazu zu verpflichten, bei der Verbreitung eines geschützten M…

OLG Düsseldorf: Keine (Störer-) Haftung des Usenet-Providers - Aufgrund der besonderen Konstellation des Usenet ist dem Usenet-Provider eine ständige Überprüfung künftiger Postings (Einträge) auf Rechtsverletzungen - auch nach Kenntnis konkr

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Usenet-Provider kann zwar ursächlich an der Verbreitung urheberrechtsverletzender Informationen beteiligt sein, sobald diese über den Namensserver abgerufen werden. Diese bloße Kausalität von Zugangsvermittlung und Rechtsverletzung ist a…

OLG Düsseldorf: Urheberrechtsverletzungen im Usenet

JuracityBlog / … sind dem Provider nicht immer zuzurechnen. Dieser ist nicht verpflichtet, das Usenet ständig daraufhin zu überprüfen, ob ein Beitrag Urheberrechte Dritter verletzt. Das gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (…

Keine Störerhaftung des Usenet-Providers

Handakte WebLAWg / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07, rechtskräftig) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Das teilt der Usenet-Provider „United-Ne…

OLG Düsseldorf: Usenet-Provider haften nicht für Urheberrechtsverletzungen

Vertretbar Weblawg / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das OLG Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen Ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen U…

OLG Düsseldorf: Keine Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.01.2008 - Az.: 1-20 U 95/07) hat entschieden, dass ein Usenet-Zugangsdienst nicht als Mitstörer für die Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet:Wer Beiträge in technischer oder organisatorischer Form zu R…

LG Hamburg: Störerhaftung des UseNet-Providers - Sofern ein UseNet-Provider nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern, kann er dadurch in einer die (Mit-) Störerhaftung b

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Sofern ein UseNet-Provider nach Kenntniserlangung nicht hinreichend effiziente Maßnahmen ergreift, um zu verhindern, dass ein Musikwerk erneut unrechtmäßig über seinen Dienst aus dem UseNet herunterladbar ist, wirkt er damit in einer eine…

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / In einer weiteren Entscheidung hat das LG Hamburg (Urt. v. 15.06.2007 - Az.: 308 O 325/07) entschieden, dass ein Usenet-Zugangsdienst für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen als Mitstörer haftet:1. Der Betreiber eines Usenet-Zugangsd…

OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

LawBlog / Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können. Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahre…

OLG Düsseldorf: Cache-Provider haftet nicht so stark wie Host Provider

Offene Netze und Recht / Das OLG Düsseldorf führt aus: “Bei Cache-Providern nach § 9 TMG bestehen aber wesentlich geringere Möglichkeiten, eine Störung abzustellen, als bei Host-Providern.” Und wenn bei Cache-Providern die Möglichkeiten gering sind, sind si…

LG Hamburg: Mitstörerhaftung für Usenet-Zugangsdienst

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das LG Hamburg (Urt. v. 19.02.2007 - Az.: 308 O 32/07) hat entschieden, dass der Betreiber eines Usenet-Zugangsdienstes als Mitstörer für die im Usenet begangenen Urheberrechtsverletzungen haftet.Die Antragsgegnerin (...) hat trotz bereits im Jahre…

USA: RIAA klagt gegen Usenet-Provider

Telemedicus / Der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA hat Klage gegen den Usenet-Provider „Usenet.com“ eingereicht. Begründung: Usenet.com ermögliche seinen Kunden Urheberrechtsverletzungen und habe sie sogar dazu ermutigt. Usenet…

Videothekenverband geht gegen Usenet-Provider vor

Handakte WebLAWg / Der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) hat gegen den nicht unumstrittenen Usenet-Provider Usenet eine einstweilige Verfügung vor dem Münchner Landgericht erwirkt. Mit der Verfügung werde der Betreiberfirma Avi…

LG Hamburg: Usenet und Störerhaftung - Ein Usenet-Provider haftet als Störer für die Eingriffe Dritter in urheberrechtlich geschützte Verwertungsrechte und auf Unterlassung, wenn er die Zugangsvermittlung zum so genannten Usenet anbietet.

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein Usenet-Provider haftet bereits dann als Störer gem. §§ 823, 1004 BGB analog für die widerrechtlichen Eingriffe Dritter in urheberrechtlich geschützte Verwertungsrechte und auf Unterlassung gem. § 97 Abs. 1 UrhG, wenn er die Zugangsv…

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Rainer Langenhan

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