OLG Düsseldorf: Verletzen Samsung Tablet-PCs das Geschmacksmuster des Apple iPad?

Was war passiert?Die Firma Apple Inc. wehrt sich gegen den Vertrieb zweier Samsung-Tablet-PCs auf dem deutschen und europäischen Markt. Apple ist der Meinung, das Design der Konkurrenzprodukte sei dem Design des iPad nachempfunden und verstoße damit gegen das von dem Hersteller europaweit eingetragene Geschmacksmuster. Zudem Verstoße diese Nachahmung gegen das deutsche Wettbewerbsrecht, da es sich bei dem PCs von Samsung um eine unlautere Nachahmung des Apple Designs handele.

Wie entschied das OLG Düsseldorf?In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple gegen Samsung Electronics hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf mit Urteil vom 31.01.2012 – Az. I 20 U 175/11 - Pressemitteilung - entschieden, dass Samsung weder den Tablet-PC „Galaxy Tab 10.1“ noch den Tablet-PC „Galaxy Tab 8.9“ in Deutschland vertreiben darf, da Samsung durch deren Verkauf das Ansehen und das Prestige des Apple iPad unlauter ausnütze.

Hingegen habe Samsung nicht das von Apple eingetragene Geschmacksmuster verletzt, da eine ältere US-Patentanmeldung, das von einem anderen US Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm aufweise.

Dadurch sei der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters einge…

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Themen: Streit , Mba , Samsung , Unterscheiden , Tablet PC , Prestige , Galaxy , Design , Werbung , Aktuelles Von Christopher A. Wolf
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 1. Februar 2012 auf http://www.pfitzer-law.de/.

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