OLG Düsseldorf: Usenet-Betreiber haften nicht

Mit Urteil vom 15.01.2008 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az: I-20 U 95/07) entschieden, dass Usenet-Provider für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden nicht verantwortlich gemacht werden können.

Mit dem im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil wurde ein früheres Urteil des LG Düsseldorf vom 23.05.2007 (Az: 12 O 151/07) aufgehoben. Die Berufungsentscheidung des OLG Düsseldorf ist rechtskräftig; weitere Rechtsmittel gibt es im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht.

Im Frühjahr 2007 hatte die ProMedia GmbH ermittelt, dass über einen Newsserver des Usenet-Providers United Newsserver die Aufnahme “Mitternacht” von “LaFee” aus dem Usenet abgerufen werden konnte. Da die Aufnahme dort jedoch ohne Einwilligung der Rechteinhaberin EMI veröffentlicht worden war, nahmen deren Anwälte United Newsserver auf Unterlassung in Anspruch.

United Newsserver ließ die Abmahnung jedoch durch Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach zurückweisen. EMI beantragte daher vor dem LG Düsseldorf den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen United Newsserver, die vom LG Düsseldorf zunächst auch erlassen worden ist.

Mit Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils hat das OLG Düsseldorf einen weiteren Beitrag zur Schaffung von Rec…

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Themen: Olg Düsseldorf , Usenet

Erschienen 15. Januar 2008 auf http://www.lawblog.de.

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