OLG Düsseldorf untersagt Tele2 irreführende Werbung
In einem Rechtsstreit um irreführende Werbung hat der Telekommunikationsanbieter Tele2 eine Niederlage erlitten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf untersagte dem Unternehmen eine Werbung mit dem Spruch “Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten”. Nach Auffassung der Richter gewährt Tele2 den Kunden keine “echten Freiminuten”, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. Geklagt hatte die Deutsche Telekom (AZ: I- 20 U 77/08).
Die Tele2-Werbung erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass die Kunden kostenlos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könnten, urteilte das OLG. Tatsächlich könnten sie mit dem “Startgeschenk” jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur wesentlich kürzer telefonieren – so …
» Vollständiger ArtikelThemen: Rechtsprechung (d) , Abmahnung , Deutsche Telekom , Heise , Netze , Tele2 , Tele2 Verboten
Erschienen 26. Mai 2009 auf http://log.handakte.de/.
OLG Düsseldorf: Werbung mit Freiminuten wettbewerbswidrig, wenn sich die Freiminutenangabe nur auf Gespräche im Festnetz bezieht
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OLG Düsseldorf: Irreführender Wettbewerbsverstoß - 180 Telefon-Freiminuten sind nicht das Gleiche wie 4,18 EUR
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Oberlandesgericht Düsseldorf : Freiminuten - Die Werbung eines Telekommunikationsanbieters mit der Formulierung "Als Startgeschenk…
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OLG Düsseldorf: Oberlandesgericht untersagt Tele2 GmbH Werbung mit dem Slogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminu…
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Werbeslogan „Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.“ wettbewerbswidrig
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180 Freiminuten in 21 Minuten abtelefonieren
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OLG Düsseldorf: Keine Tele2-Werbung mit Freiminuten, wenn nur Gutschrift erfolgt
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Oberlandesgericht Düsseldorf Urteile: OLG Düsseldorf: Werbung eines Telekommunikationsanbieters mit Freiminuten unzulässig
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 5. Juni 2009 — OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2009, Az. I-20 U 77/08 §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG Das OLG Düsseldorf hat …
180 Freiminuten, aber bitte nur im Festnetz! Irreführende Werbung von Tele2 GmbH
Dr. Bücker Newsfeed | 5. Juni 2009 — Das Oberlandesgericht Düsseldorf untersagt der Tele2 GmbH im Urteil vom 19.05.2009 – Az. I-20 U 77/08 die Werbung mit dem Slogan: …
Teure “Freiminuten”: Urteil gegen One
Handakte WebLAWg | 27. September 2006 — Die Werbung für den Tarif One Plus: “Schluss mit wenig! 1.000 Freiminuten in alle Netze und 1.000 Freiminuten zu One und in…
Oberlandesgericht Düsseldorf
OLG Düsseldorf untersagt Tele2 irreführende Werbung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Telekommunikationsanbieter Tele2 verboten, Werbung mit dem Spruch "Als Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten" zu machen. Tele2 gewähre den Kunden keine "echten Freiminuten", befanden die Richter.

