OLG Düsseldorf: Zu den Umständen, unter denen eine (patentrechtliche) Zwangslizenz beansprucht werden kann

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.07.2010, Az. I-2 U 36/10 § 139 Abs. 1 PatG

Das OLG Düsseldorf hat zu den Voraussetzungen entschieden, unter denen gegen ein patentrechtliches Unterlassungsbegehren eingewandt werden kann, das andere Unternehmen missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, wenn es sich weigere, mit dem Beklagten einen Patenlizenzvertrag zu nicht diskriminierenden und nicht behindernden Bedingungen abzuschließen. Der Senat wies zunächst auf die Rechtsprechung des BGH hin (BGH NJW-RR 2009, 1047 - Orange Book), wies jedoch zugleich darauf hin, dass der Abgemahnte zuvor ein annahmefähiges unbedingtes Vertragsangebot unterbreitet haben müsse (vgl. BGH a.a.O.), also ein Angebot, das ausreichend konkret und aufgrund seiner Regelungsdichte verhandlungsfähig sein müsse. Darüber hinaus müsse der Lizenzsucher, wenn es bereits zu Benutzungshandlungen gekommen sei, seinen vertraglichen Pflichten “vorgreifen” und sich so verhalten, als ob der Patentinhaber sein Angebot bereits angenommen habe. In diesem Fall wäre er also nicht nur berechtigt, den Gegenstand des Patents zu nutzen. Er wäre auch verpflichtet, über die Benutzung regelmäßig abzurechnen und an den Patentinhaber die sich aus der Abrechnung ergebenden …

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Themen: Urteil , Marktbeherrschende Stellung , Oberlandesgericht , Urteile & Beschlüsse , Patg , Düsseldorf , Hinterlegung , Zwangslizenz , Bedingungen , Voraussetzungen
Rechtsgebiet: Patentrecht

Erschienen 27. September 2010 auf http://damm-legal.de.

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