OLG Düsseldorf: Keine Tele2-Werbung mit Freiminuten, wenn nur Gutschrift erfolgt
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.5.2009, Aktenzeichen I-20 U 77/08 - Wenn nicht Freiminuten eingeräumt werden, sondern nur eine
Gutschrift erfolgt, ist eine mit Freiminuten
irreführend und daher unzulässig. Eine Klarstellung mit einem so genannten Sternchenvermerk reicht nicht aus, wenn darin
einschränkend darauf hingewiesen wird, dass nur Freiminuten im Festnetz gemeint seien. Angesichts der zahlreichen Missstände im
Bereich und
zahlreicher AGB zum Nachteil der Verbraucher, ein begrüßenswertes Urteil für mehr Verbraucherschutz.
Siegfried Exner, Kiel -
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Oberlandesgericht Düsseldorf: Oberlandesgericht untersagt GmbH Werbung mit dem „Als
Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten.”
Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat dem beklagten Telekommunikationsunternehmen Tele2 GmbH untersagt, mit der Angabe „Als
Startgeschenk erhalten Sie von uns 180 Freiminuten” zu werben. Nach Überzeugung des Senats ist die Werbung irreführend, weil das
Unternehmen keine „echten Freiminuten” gewähre, sondern lediglich eine Gutschrift von 4,18 Euro. So wäre bei dem von der Beklagten
angebotenen Mobilfunktarif das „Startgeschenk” bei Anrufen in Mobilfunknetze bereits nach 21 Minuten verbraucht gewesen.
Die AG hatte gegen die
Tele2 GmbH geklagt, weil das beklagte Unternehmen mit der genannten Formulierung geworben hatte. In einer Fußnote der Anzeige war
darauf hingewiesen worden, dass die Freiminutenangabe sich auf Ferngespräche im Festnetz beziehe.
Das hatte die Beklagte bereits in erster Instanz am 8.2.2008 zur
Unterlassung einer derartigen Werbung verurteilt. Die Berufung der Beklagten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf blieb ohne Erfolg.
Der 20. Zivilsenat hat sich der Auffassung des Landgerichts angeschlossen und einen Unterlassungsanspruch des klagenden Konkurrenten
bejaht, weil die Werbung irreführend sei (§ 8 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 5 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Die Werbung
erwecke den unzutreffenden Eindruck, dass der Kunde einschränkungslos 180 Minuten in alle Netze telefonieren könne, ohne dass
Telefonkosten anfielen. Tatsächlich könnten die Kunden mit dem „Startgeschenk” jedoch bei Auslands- oder Mobilfunkgesprächen nur …
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