OLG Düsseldorf: Störerhaftung des Internet-Anschlussinhabers - Dem Anschlussinhaber der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
am 17.02.2008 von MEDIEN INTERNET und RECHT
1. Dem Internet-Anschlussinhaber, der ein WLAN Netz betreibt sind zumindest die Sicherungsmaßnahmen
abzuverlangen, die eine Standardsoftware erlaubt.
2. So können (zumeist) für die verschiedenen Nutzer eines Computers Benutzerkonten mit eigenem
Passwort installiert werden, die dann einen aus diesem Kreis stammenden Verletzer (hier: Urheberrechtsverletzungen)
den Schutz der Anonymität rauben könnten. Das Risiko eines von außen unternommenen Zugriffs auf
ein WLAN-Netz kann dessen Betreiber in der …
OLG Düsseldorf: WLAN-Netz sichern
JuracityBlog / Passwortgesicherte Benutzerkonten einrichten und das eigene drahtlose Netzwerk (WLAN) durch Verschlüsselung schützen - das verlangt das Oberlandesgericht Düsseldorf (Beschluss v. 27.12.2007, Az.: I-20 W 157/07). Wer dies unterlasse, m…
WLAN als Gefahrenquelle
LawBlog / Wer sein WLAN nicht verschlüsselt, haftet für Urheberrechtsverletzungen, die Fremdsurfer über den Anschluss begehen. Diese Ansicht vertritt das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Beschluss vom 27. Dezember 2007. Jeder WLAN-Betreiber muss danac…
Haftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang
BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE / Neue Post im Briefkasten – eigentlich ganz schön, zumindest dann, wenn sich die besagte Postsendung als netter Gruß eines Freundes aus dem Urlaub herausstellt. Anders wird dies allerdings wohl dann zu beurteilen sein, wenn es sich hi…
LG Frankfurt: Haftung für ungeschütztes WLAN
Telemedicus / Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen, wenn diese über sein ungeschütztes WLAN begangen werden. Das hat das OLG Frankfurt entschieden. Ein Anschlussinhaber hatte sich gegen eine einstweilige Verfügung gew…
Haftung aufgrund des Betreibens eines nicht paßwortgeschützten WLAN-Netzes
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Wer ein WLAN-Funknetz betreibt, haftet für alle Rechtsverletzungen, die über die Einwahl in das WLAN-Funknetz im Internet begangen werden. Der WLAN-Betreiber haftet sogar dann, wenn ein unbekannter Dritter, der das Funknetz an sich gar nicht nutzen…
Offenes WLAN: Betreiber haftet
LawBlog / Wer ein offenes WLAN betreibt, kann mächtig Ärger bekommen. Das Landgericht Hamburg bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen Anschlussinhaber, über deren IP-Adresse illegale Downloads gelaufen sein sollen. Den Einwand, das WLAN könne in ein…
LG Mannheim: Störerhaftung bei unverschlüsseltem WLAN - Wird ein Funknetz (WLAN-Netz) unverschlüsselt betrieben und damit der Internetzugang gegenüber jedermann eröffnet, haftet der Betreiber grundsätzlich als Störer für Rechtsverletzungen,
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Inhaber und (willentliche) Betreiber eines Internetanschlusses, kann adäquat kausal zur Verletzung von Urheberrechten beitragen und - im Fall der Verletzung von Prüfungs- und Obhutspflichten - als Störer für derartige Rechtsverletzunge…
Unverschlüsseltes WLAN kann teuer werden! - Gericht bejaht Störerhaftung
LBR-Blog / Das Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2006, Az. 308 O 407/06 hatte sich kürzlich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem über einen bestimmten Internetanschluss urheberrechtswidrige Down- bzw. Uploads vorgenommen worden waren. Der Anschluss…
LG Hamburg: Betreiber haftet bei offenem WLAN
advobLAWg / Golem berichtet:Ein offenes WLAN kann für dessen Betreiber unliebsame rechtliche Problem mit sich bringen. Das Landgericht Hamburg stellte kürzlich fest, dass WLAN-Betreiber für die Sicherung ihres Routers zu sorgen haben, anderenfalls liege ein V…
