OLG Düsseldorf: Rechtskauf-Regeln bei Verkauf von Adressdaten anwendbar

In den letzten Monaten wurde in den Medien mehrfach von Datenskandalen berichtet, bei denen oftmals sensible Daten wie Bank- und Adressdaten von Personen ausgelesen und schließlich verkauft wurden. Der Verkauf von Adressdaten ist allerdings nicht per se rechtswidrig. Das OLG Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 17.02.2010 – Az.: I-17 U 167/09) mit der umstrittenen Frage auseinanderzusetzen, welche rechtlichen Regelungen beim Kauf von Adressdaten zu Werbezwecken anwendbar sind.

Im konkret verhandelten Sachverhalt hatte die Beklagte von der Klägerin umfangreiche Adressdaten gekauft, die sie für Werbezwecke verwenden wollte. Diese Daten wurden aus vielen verschiedenen Datenpools erlangt und der Beklagten verkauft. Allerdings stellte die Käuferin nach kurzer Zeit fest, dass einige Daten zum erheblichen Teil fehlerhaft waren und weigerte sich daher, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Außerdem hatte die Klägerin vorliegend nicht das Einverständnis der Betroffenen zur Speicherung und Weitergabe der jeweiligen Adressdaten erfragt (sog. „Opt-in Verfahren“) und ist deswegen auch mehrfach abgemahnt worden. Die Klägerin hingegen bestand auf Zahlung und legte Klage ein.

Die Düsseldorfer Richter entschieden zu Gunsten der Klägerin und verurteilten die Beklagte zur Zahlung des Kaufpreises. Die Beklagte habe kein Recht, die Überweisung des Kaufpreises zu verweigern, da ihr keinerlei Zurückbehaltungs- oder Gewährleistungsrechte zustünden.

Das Gericht wandte für den Verkauf von Adressdaten die gesetzlichen Regelungen über den Rechtskauf an. Die Beklagte hätte die behauptete Fehlerhaftigkeit der gekauften Adressdaten glaubhaft darlegen müssen – und nicht wie vorliegend allgemein und pauschal zu behaupten, die Daten seien mangelbehaftet. Notwendig wäre eine detaillierte Auflistung gewesen, wann und bei welchen Daten konkret welche Fehler vorlagen. Zu diesen Umständen seien aber gerade keine Ausführungen durch die Beklagte erfolgt.

Fazit: Wie der Kauf und Verkauf von Adressdaten juristisch in den Griff zu bekommen ist, ist nach wie vor in der Rechtsprechung umstritten. Das OLG Düsseldorf wendet dazu die Vorschriften des Rechtskaufs a…

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Themen: Datenschutz , Sensible Daten
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht

Erschienen 16. April 2010 auf http://blog-it-recht.de.

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