OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht als Störer
Internet-Law | 1. Mai 2010 — Im Gegensatz zu anderen Gerichten hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 27.04.2010 (I-20 U 166/09) eine Störerhaftung des Share…
In der Rechtsprechung bisher uneinheitlich beurteilt wird die Frage, wie das Geschäftsmodell des 1-Click Hosters Rapidshare rechtlich beurteilt werden soll, insbesondere ob dieser für die Urheberrechtsverletzungen, die über seine Server begangen werden, haftbar gemacht werden kann. Während einerseits das Oberlandesgericht Hamburg von einer Haftung des Filehosters ausgeht, nahm das OLG Köln andererseits nur eine eingeschränkte Prüfungspflicht an. Demnach müssten nicht alle Links, aber bestimmte Linklisten auf Urheberrechtsverstöße hin überprüft werden.
Nach der nun vorliegenden Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 27.04.2010 – Az.: I-20 U 166/09) haftet der 1-Click Hoster überhaupt nicht für die Urheberrechtsverletzungen.
Im konkreten Fall wurden mehrere digitalisierte Filme, von denen die Antragstellerin die Nutzungsrechte besaß, bei Rapidshare hochgeladen und deren Links an verschiedenen Stellen im Internet öffentlich bekannt gegeben. Für Dritte war es unmöglich, Dateien, die bei dem File Hoster hochgeladen wurden, ohne Kenntnis des genauen Links herunterzuladen, gerade weil Inhaltsverzeichnisse oder Suchmöglichkeiten bei Rapidshare nicht bestehen. Während das erstinstanzliche LG Düsseldorf (Urteil vom 09.04.2009 – Az.: 12 O 221/09) Rapidshare auf Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung verurteilte, wandte sich die Berufung gegen dieses Urteil.
Das OLG Düsseldorf gab dem schweizerischen Unternehmen Recht und nahm eine Störerhaftung des Filehosters für die von Nutzern hochgeladenen Filme nicht an. Die Düsseldorfer Richter gewährten einen Unterlassungsanspruch gerade deshalb nicht, weil es Rapidshare technisch unmöglich sei, die künftige öffentliche Zugänglichmachung von Filmen durch Nutzer zielsicher zu verhindern.
Die Möglichkeit, ein Verbot des Uploads bestimmter Dateien gegen Rapidshare zu erwirken, wird rechtlich ebenfalls verworfen. Das Urheberrecht eröffne insofern die Möglichkeit, Privatkopien gem. § 53 Abs. 1 UrhG anzufertigen. Demnach sei es einer Privatperson auch möglich, rechtmäßig erworbene Filme auf externen Servern für eigene, private Zwecke hochzuladen. Der Standort der Datei dürfe zwar grundsätzlich nicht bekannt gegeben werden, er könne allerdings den Film (und damit die Links zu diesem) mit Familienmitgliedern und Freunden teilen.
Man könne Rapidshare deshalb nicht generell verbieten, bereits den Upload bestimmter Film- oder Musikdateien zu verhindern, da dies dem Grundgedanken der Privatkopie widerspreche.
Das Gericht sieht das Geschäftsmodell des schweizerischen Unternehmens in jedem Fall als schützenswert an. Dem Unternehmen sei es unzumutbar, die Links auf Urheberrechtsverstöße hin zu überprüfen, nicht zuletzt weil viele der Links irr…
» Vollständiger ArtikelErschienen 4. Mai 2010 auf http://blog-it-recht.de.
Internet-Law | 1. Mai 2010 — Im Gegensatz zu anderen Gerichten hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 27.04.2010 (I-20 U 166/09) eine Störerhaftung des Share…
Das Blog für IT-Recht | 22. April 2010 — Erst im Februar 2010 erwirkten einige Verlage gegen den 1-Click-Hoster Rapidshare eine einstweilige Verfügung beim Landgerich…
netzrecht.org | 31. Mai 2010 — BGH: Google Bildersuche verletzt nicht das deutsche Urheberrecht Der Bundesgerichtshof hatte sich am gestrigen Donnerstag mit …
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 16. März 2012 — OLG Hamburg Urteil vom 14.03.2012 5 U 87/09 Rapdishare Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster Rapidshare für Urhebe…
Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 12. März 2011 — LG Hamburg, Beschluss vom 14.01.2011, Az. 310 O 116/10 §§ 53 Abs. 4 lit. b; 97 Abs. 1 UrhG Das Institut für Urheber- und Me…
Onlinespielerecht | 11. März 2011 — Kurz gemeldet: Nachdem das OLG Düsseldorf zuletzt eine Störerhaftung von Rapidshare für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer…
Onlinespielerecht | 11. Januar 2011 — Atari konnte sich nicht durchsetzen: Weil Kopien des Spiels “Alone in the Dark” illegal über den Sharehoster vertrieben worden …
Handakte WebLAWg | 22. April 2008 — Bereits mehrfach kam der Webhosting-Dienst Rapidshare in die Schlagzeilen, weil die GEMA versucht rechtlich gegen diesen vorzug…
Das Blog für IT-Recht | 25. Juni 2010 — Der Micro-Blogging-Dienst Twitter hat sich innerhalb kürzester Zeit zu einer der erfolgreichsten „Social Media“ Plattformen i…
DLA Piper Technology and Sourcing Blog | 30. Juli 2010 — Entgegen der Rechtsprechung der Hamburger Instanzgerichte hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (06.07.2010, Az. I-20 U 8/10) …
Wir bieten spezialisierte Rechtsberatung im Medienrecht, IT-Recht, Internetrecht.