Neunjähriges Kind muss nicht für Unfall haften
Recht und Alltag | 29. Oktober 2005 — Verursacht ein Kind wegen Überforderung einen Verkehrsunfall, kann es nicht haftbar gemacht werden. So entschied das Landgericht…
So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 1-I U 09/06). Ein 10 - jähriges Kind trifft bei einem Unfall in einer Einfahrt unter Umständen keine Mithaftung. Die Richter entschieden, dass dies selbst dann gelte, wenn das Kind beim Radfahren keinen Helm getragen hat.
Wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet, sei nach Auffassung der Düsseldorfer Richter allein maßgeblich, ob das Kind auf Grund seiner Entwicklung habe erkennen können, welchen Gefahren es sich aussetzt. Von einem 10-Jährigen dürfe diese Einsicht nicht uneingeschränkt erwartet werden, heißt es in dem Urteil, über das die in Köln erscheinende «Monatsschrift für Deutsches Recht» (Ausgabe 8/2007) berichtet.
Vorliegend lehnten die Richter eine Mithaftung des Kindes ab. Was war passiert ? Das Kind stieß beim Fahrradfahren auf einem Garagenhof mit einem Auto zusammen und verletzte sich sich dabei unter anderem am Kopf. Das Gericht stellte fest, dass der Junge keinen Helm getragen hat.
Die Vorinstanz sprach den Eltern daher ein Viertel weniger Schadenersatz zu. Grundsätzlich müssten der Junge oder seine Eltern in so einem Fall einen Teil des Schadens tragen, so die Entscheidung des Landgerichts.
Die Berufungsrichter sahen das hier aber anders und entschieden: Das Kind habe nicht schuldhaft gehandelt; es müsse unterstellt werden, dass Kinder in diesem Alter zumindest beim Fahren auf privatem Gelände die Gefahr nicht richtig einschätzen können. Wenn der Junge sich im Straßenverkehr verletzt hätte, wäre der Fall aber möglicherweise…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. Mai 2007 auf http://blog.juracity.de.
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Ein 10-j�hriges Kind trifft bei Unf�llen in der Garageneinfahrt unter Umst�nden keine Mithaftung. Das gelte selbst dann, wenn das Kind beim Fahren keinen Helm getragen hat, wie aus einem Urteil des Oberlandesgerichts D�sseldorf hervorgeht.