OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Admin-C einer ".de"-Domain für Markenrechtsverletzungen - Eine Haftung des Admin-C gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen lässt sich aus dessen Funktion und Aufgabenstellung nicht begründen. Auch b

1. Eine Haftung des Admin-C gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Domainnamen lässt sich aus dessen Funktion und Aufgabenstellung nicht begründen. Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer bestimmten Domainbezeichnung fällt grundsätzlich zunächst in den Aufgabenbereich des Anmelders (vgl. BGH, Urteil vom 17.05.2001 - Az. I ZR 251/ 99 - ambiente. de), wobei es rechtlich unerheblich ist, ob dieser im Inland oder Ausland seinen Sitz hat. 2. Für die Top-Level-Domain ".de" legen die DENIC-Domainrichtlinien (dort Ziff. 8) allein fest, dass der Admin-C für den materiell Berechtigten als Stellvertreter gegenüber der DENIC eG auftritt. Dieses Vertragsverhältnis betreffende Willenserklärungen des Admin-C entfalten allein und unmittelbar für den Vertretenen - den Domaininhaber - (vertragliche) Wirkung. 3. Der Pflichtenkreis des Admin-C ist allein auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und DENIC eG bezogen. An diesem Vertragsschluss ist der Admin-C allerdings ebenso wenig beteiligt, wie an seiner Benennung, die einseitig durch den Domaininhaber erfolgt…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Top Level Domain
Rechtsgebiet: Domainrecht

Erschienen 6. März 2009 auf http://www.medien-internet-und-recht.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

OLG Düsseldorf: Keine Haftung des Admin-C (Urteil vom 03.02.2009 - I-20 U 1/08

muepe.de | weblog peter müller | 13. Mai 2009 — Aus der Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C lässt sich keine Haftung gegenüber Dritten für Rechtsverletzungen durch den Doma…

Freifahrtschein für Admin-C?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 6. Mai 2009 — Fast scheint es, als ob ein Admin-C in seiner Funktion als Ansprechpartner der DENIC im Rahmen von Domainverfahren machen und wiss…

OLG-Düsseldorf versus Vorinstanz: Doch keine Haftung des Admin-C

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 9. April 2009 — Das LG Düsseldorf hatte den beklagten Admin-C noch verurteilt. Doch der wehrte sich und zog vor das OLG Düsseldorf – mit Erfolg…

OLG Düsseldorf: der Admin-C haftet nun doch nicht

LBR-Blog | 9. März 2009 — Die Frage ob, und wenn wie, der Admin-C gegenüber Dritten wegen Markenrechtsverletzungen haftet, ist seit langem unstritten. Da…

OLG Köln: Keine Störerhaftung des Admin-C - Den Admin-C einer Domain treffen im Zusammenhang mit dem Domainnamen grundsätzlich kei…

MEDIEN INTERNET und RECHT | 10. Oktober 2008 — 1. Der Admin-C einer Domain haftet grundsätzlich nicht als Störer für mittels dieser begangene (Marken-) Rechtsverletzungen, und z…

Haftung des Admin-C für Kennzeichenverletzung?

BLOG | MEIN-RECHT-IM-NETZ.DE | 2. März 2009 — Beantragt ein ausländisches Unternehmen die Registrierung einer Domain bei der DENIC e.G., ist das nach deren Bestimmungen nur dan…

OLG Düsseldorf: Haftung des Admin-C für Markenverletzung

Kurz Pfitzer Wolf | 10. März 2009 — Was war passiert? Eine .de Domain einer in Dubai sitzenden Firma verletzt die Rechte eines Markeninhabers in Deutschland. Der…

OLG Koblenz: Haftung des Admin-C von ".de"-Domains bei Domain-Grabbing - Wer sich in Kenntnis konkreter Tatsachen, aus denen sich …

MEDIEN INTERNET und RECHT | 21. Mai 2009 — 1. Der Admin-C einer Internet-Domain unter der Top-Level-Domain ".de" tritt nicht nur der DENIC gegenüber für den materiell Berech…

BGH: Admin-C einer Domain haftet ab Kenntnis von der Rechtsverletzung als Störer für Kennzeichenrechtsverletzungen - Basler Haarko…

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 10. November 2011 — BGH Urteil vom 09.11.2011 I ZR 150/09 Basler Haarkosmetik Admin-C Der BGH hat wenig überraschend entschieden, dass der Admin-C ab …

Störerhaftung Admin-c: Haftet der Admin-C als Störer für Rechtsverletzungen?

Kurz Pfitzer Wolf | 5. Dezember 2008 — Die Frage ob ein Admin-C für Rechtsverletzungen durch die Domain selbst oder durch Inhalte die darüber verbreitet werden haftet…