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OLG Düsseldorf- I-2 U 39/03: Zur Schadensberechnung nach Art der Herausgabe des Verletzergewinns

am 28.02.2008 von ipweblog.de

In der Entscheidung OLG Düsseldorf, Urt. v. 02.06.2008 - I-2 U 39/03 findet sich eine Zusammenfassung der Rechtsprechung zur Schadensberechung …

Konkretisierung beim Schadensersatz für Immaterialgüterrechte

h.L. / Entscheidet sich ein Rechteinhaber dafür vom Verletzer nach der Lizenzanalogie Schadensersatz zu verlangen, so ist der daran gebunden, sobald ihm ein solcher Anspruch für ihn unangreifbar zugesprochen wurde oder der Anspruch außerprozessual erfül

AG Düsseldorf: Auskunftspflicht eines Mobilfunk-Betreibers

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das AG Düsseldorf (Urt. v. 14.12.2004 - Az.: 54 C 5095/04) hatte zu entscheiden, ob ein Mobilfunk-Betreiber zur Herausgabe der personenbezogenen Daten einer Handy-Nummer verpflichtet ist, wenn sich damit evtl. die Identität einer Person im Rahmen e

OLG Düsseldorf: Schadensersatz bei rechtswidriger OEM-Office-Software

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 15.02.2005 - Az.: I-20 U 126/04) hatte über den Umfang des Schadensersatz zu entscheiden, wenn die Beklagte rechtswidrige OEM-Office-Software von Microsoft verkauft.Die Klägerseite verlangte Schadensersatz im Umfang na

BGH zum Schadensersatz bei Markenverletzung

MarkenBlog / Unter dem Aktenzeichen I ZR 322/02 hat der Bundesgerichtshof zum Schadensersatz bei Markenrechtsverletzung entschieden. MarkenG § 14 Abs. 6 a) Berechnet der Markeninhaber den durch eine Verletzung seiner Marke entstandenen Schaden nach dem vom Ve

OLG Düsseldorf gegen umfassende Haftung von Forenbetreibern

BERLIN BLAWG / Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden (AZ: I-15 U 21/06), daß einem Internet-Forenbetreiber nicht zugemutet werden kann, jeden Beitrag einzeln freizuschalten. Dies gelte auch nach wiederholten rechtswidrigen Einträgen. Gin

LG Düsseldorf, 4a O 427/06 - Rückruf der patentverletzenden Ware aus den Vertriebswegen

ipweblog.de / Aus LG Düsseldorf, 4a O 427/06 - WC-Duftspüler: Ein Anspruch auf Rückruf der bereits vertriebenen Produkte und ihre endgültige Entfernung aus den Vertriebswegen durch die Verletzerin steht der Verletzten zu und ergibt sich aus §§ 139 Abs. 1 Pa

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