Haftung für Äußerungen in einem Meinungsforum - Kein Unterlassungsanspruch gegen Betreiber
JuracityBlog | 22. Mai 2006 — In einem Meinungsforum ist vorrangig derjenige auf Unterlassung von diffamierenden Aussagen in Anspruch zu nehmen, der sich geä…
Die Entscheidungen zur Haftung von Forenbetreibern reißen nicht ab. Nun hat das OLG Düsseldorf sich zu dieser Frage sehr schön geäußert: Meinungsforenbetreiber haften nicht, soweit der Anspruchsteller die Person kennt, die diffamierende Aussagen im Forum veröffentlicht.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2006 (Az: 1-15 U 180/05)
Die Beklagte betreibt ein Online-Meinungsforum, in dem sich ein Nutzer diffamierend gegen den Kläger geäußert hat. Dem Kläger war der Nutzer nicht bekannt, er wandte sich deshalb an die Beklagte und verlangte die Unterlassung der Verbreitung solcher Äußerungen und deren Löschung.
Das OLG Düsseldorf prüfte die diffamierenden Aussagen sehr gründlich auf ihre Qualität und sah in einer der Äußerungen des Nutzers eine rechtswidrige Schmähkritik, da in dieser Meinungsäußerung die Diffamierung des Klägers im Vordergrund stand. Die beklagte Forumsbetreiberin verurteilte es zur Unterlassung. Jedoch nicht, weil sie als Betreiberin des Forums unmittelbar haftet, sondern weil sie dem Kläger nicht die Identität des Nutzers mitgeteilt hat. Das Gericht machte deutlich, dass der Betreiber eines Meinungsforums grundsätzlich nicht unmittelbar für diffamierende Äußerungen haftet. Ein Internetf…
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domainblog | 15. Mai 2006 — Die Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.06, Az.: I-15 U 180/05) ist nun auch bei aufrecht.de online. Dort bringt man…
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