OLG Düsseldorf: Foren-Urteile häufen sich

Die Entscheidungen zur Haftung von Forenbetreibern reißen nicht ab. Nun hat das OLG Düsseldorf sich zu dieser Frage sehr schön geäußert: Meinungsforenbetreiber haften nicht, soweit der Anspruchsteller die Person kennt, die diffamierende Aussagen im Forum veröffentlicht.

OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2006 (Az: 1-15 U 180/05)

Die Beklagte betreibt ein Online-Meinungsforum, in dem sich ein Nutzer diffamierend gegen den Kläger geäußert hat. Dem Kläger war der Nutzer nicht bekannt, er wandte sich deshalb an die Beklagte und verlangte die Unterlassung der Verbreitung solcher Äußerungen und deren Löschung.

Das OLG Düsseldorf prüfte die diffamierenden Aussagen sehr gründlich auf ihre Qualität und sah in einer der Äußerungen des Nutzers eine rechtswidrige Schmähkritik, da in dieser Meinungsäußerung die Diffamierung des Klägers im Vordergrund stand. Die beklagte Forumsbetreiberin verurteilte es zur Unterlassung. Jedoch nicht, weil sie als Betreiberin des Forums unmittelbar haftet, sondern weil sie dem Kläger nicht die Identität des Nutzers mitgeteilt hat. Das Gericht machte deutlich, dass der Betreiber eines Meinungsforums grundsätzlich nicht unmittelbar für diffamierende Äußerungen haftet. Ein Internetf…

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Erschienen 18. Mai 2006 auf http://www.elbelaw.de/blawg.

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